Die Mehrheit will Elternbonus bei der Rente

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Ein Elternbonus im Rentensystem fände eine Mehrheit: Die Finanzierung der gesetzlichen Rente sollte stärker die besondere Rolle der Eltern berücksichtigen, weil sie doppelt zur Finanzierung des Umlagesystems beitragen, indem sie nicht nur eigene Beiträge einzahlen, sondern zugleich für den Unterhalt ihrer Kinder und damit der künftigen Beitragszahler aufkommen.

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Langfristigere Prognosen für Reformen am Rentensystem notwendig

Die Politik muss ihren Reformvorschlägen für das Rentensystem langfristigere Projektionen zugrunde legen, als sie das bislang getan hat. Nur dann lassen sich das Ausmaß der demografischen Veränderungen und die Folgen von Eingriffen in das System ausreichend abschätzen. Diese Forderung erhebt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Ende September 2016 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstmalig Berechnungen bis 2045 vorgestellt, nachdem jahrelang lediglich mit offiziellen Projektionen bis 2030 gearbeitet wurde, obwohl die demografischen Belastungen gerade nach 2030 noch erheblich sind. Bei den Rentenreformen, die zu Beginn der Jahrtausendwende konzipiert wurden, verwendete die damalige Bundesregierung einen Prognosezeitraum von 30 Jahren. Bei einer ähnlichen Planungssorgfalt wie damals sind also mindestens Berechnungen bis 2045 beziehungsweise 2050 erforderlich. Wenn der gesamte Lebenszyklus eines Versicherten berücksichtigt werden soll, reicht aber auch diese Zeitspanne nicht aus. Versicherte im Alter von 20 Jahren, die heute ins Erwerbsleben eintreten, gehen nach der gegenwärtigen Gesetzeslage 2063 in Rente und beziehen dann nach den heutigen Schätzungen etwa bis 2080 Rente. Andere Länder arbeiten daher auch mit längeren Projektionszeiträumen. In den USA wird für den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Social Security Administration ein 75-jähriger Zeithorizont betrachtet. Für das schwedische Rentensystem wird derzeit bis 2090 gerechnet. In Deutschland dagegen wurde lange Zeit offiziell mit den Berechnungen beim Jahr 2030 aufgehört, obwohl in vielen wissenschaftlichen Studien häufig schon bis 2060 die Entwicklung betrachtet wurde.

Rentenformel benötigt Korrektur

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Die Formel, mit der die gesetzliche Rente berechnet wird, benötigt eine Korrektur: Der darin enthaltene Standardrentner entspricht nicht mehr der tatsächlichen Lage. Die Rentenformel geht nach wie vor von 45 Beitragsjahren aus, obwohl seit 2012 eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters stattfindet.

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Experten halten Rechnungszins für verfassungswidrig

Der steuerliche Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ist nach Auffassung von Experten verfassungswidrig. Daher tue der Gesetzgeber gut daran, sich mit diesem Thema aus­einanderzusetzen und selbst eine Neuregelung auf den Weg zu bringen, bevor ihn das Bundesverfassungsgericht dazu zwingt. Das stellte Thomas Hagemann, Chefaktuar beim Beratungsunternehmen Mercer Deutschland, gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) fest. Er verwies auf eine neue Studie, die sich ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinssatzes in der betrieblichen Altersversorgung beschäftigt. So hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2016 als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase eine Entlastung beim Rechnungszins für die Handelsbilanz nach HGB-Recht geschaffen. „Den konsequenten zweiten Schritt, den steuerlichen Rechnungszins an die Realität anzupassen, ist er (noch) nicht gegangen“, kritisiert Hagemann. Der HGB-Rechnungszins wird zum Jahresende voraussichtlich bei vier Prozent liegen. Für die Steuerbilanz müssen die Unternehmen nach wie vor sechs Prozent ansetzen. Die Differenz zwischen den beiden Zinssätzen beträgt damit zwei Prozentpunkte. Damit werden durch die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes die künftigen Pensionsverpflichtungen künstlich kleingerechnet. Die Unternehmen müssen Gewinne versteuern, die es gar nicht gibt. „Wenn die Bundesregierung es mit der beabsichtigten Reform der betrieblichen Altersversorgung ehrlich meint, muss sie den steuerlichen Rechnungszins endlich der Realität anpassen. Er stammt von 1981. Mit dem inzwischen unrealistisch hohen Zinssatz werden Unternehmen, die betriebliche Altersversorgung anbieten, bestraft“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Warum das Rentenniveaus auch nach 2030 abgesenkt werden muss

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Für die gesetzliche Festschreibung eines Mindestrentenniveaus in der Zeit nach 2030 plädierte Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). „Wenn für die Jungen, obwohl sie einen höheren Beitrag als die heutigen Arbeitnehmer zahlen müssen, das Rentenniveau irgendwann unter 40 Prozent landet, fragen diese sich, was die gesetzliche Rente überhaupt noch wert ist.

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Große Skepsis gegenüber dem Vorschlag der Deutschland-Rente

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Mehr als die Hälfte der Deutschen hält die unlängst von drei hessischen Landesministern vorgeschlagene Deutschland-Rente für nicht beziehungsweise wenig geeignet, die ergänzende private Altersvorsorge zu stärken. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Kölner Meinungsforschungsunternehmen YouGov im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) vorgenommen hat. Vor allem in der Altersgruppe von 45 bis 65 Jahre ist diese Skepsis weit verbreitet.

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Eingriff in die Rentenformel ist der falsche Weg

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Die von SPD und CSU erhobene Forderung, in die Rentenformel einzugreifen und das Rentenniveau wieder auf 50 Prozent oder noch mehr anzuheben, ist ein teures und obendrein wenig wirksames Mittel, um künftige Altersarmut zu bekämpfen. Profitieren würden davon vor allem jene Rentner, die durchschnittlich oder sogar über dem Durchschnitt verdient haben, aber nicht die wirklich von Altersarmut gefährdeten Menschen.

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Demografie-Check für alle Gesetzesvorschläge

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Für alle neuen Gesetze und Verordnungen sollte zwingend vorab ein Demografie-Check vorgeschrieben werden, um die Kosten zu ermitteln, die bei ihrer Umsetzung aufgrund der demografischen Entwicklung für die Gesellschaft entstehen. Eine solche Überprüfung ist heute schon für die Bürokratiekosten verpflichtend, womit der messbare Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung dargestellt wird.

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