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Rentenformel benötigt Korrektur

© Fotalia

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Die Formel, mit der die gesetzliche Rente berechnet wird, benötigt eine Korrektur: Der darin enthaltene Standardrentner entspricht nicht mehr der tatsächlichen Lage. Die Rentenformel geht nach wie vor von 45 Beitragsjahren aus, obwohl seit 2012 eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters stattfindet.

Darauf verweist das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Es wäre daher sowohl mathematisch konsistenter als auch lebensnäher, wenn die Anhebung des Renteneintrittsalters sich auch in der Rentenformel widerspiegelt.

Eine Anpassung ist notwendig

„Die Beibehaltung der Lebensarbeitszeit des Standardrentners, obwohl das Renteneintrittsalter von Jahr zu Jahr angehoben wird, ließe auf einen späteren Eintritt in den Arbeitsmarkt schließen. Das wird aber weder in den Szenarien der Rentenversicherung unterstellt noch ist es in der Realität zu beobachten. Daher wäre es nur folgerichtig, auch den Standardrentner an die geänderte Situation anzupassen“, erläutert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Eine solche Korrektur hätte zwar einen etwas schnelleren Anstieg des Beitragssatzes zur Folge. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in der Rentenformel weniger stark. Dadurch würde aber zugleich das Rentenniveau weniger stark fallen, worüber im Augenblick in der Politik heftig diskutiert wird. Im Zusammenhang mit dieser Korrektur der Rentenformel wäre es dann naheliegend, das Renteneintrittsalter nach 2030 an die weiter steigende Lebenserwartung zu koppeln und den Gewinn an Lebenszeit auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufzuteilen.

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