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Langfristigere Prognosen für Reformen am Rentensystem notwendig

© contrastwerkstatt - Fotolia.com

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Die Politik muss ihren Reformvorschlägen für das Rentensystem langfristigere Projektionen zugrunde legen, als sie das bislang getan hat. Nur dann lassen sich das Ausmaß der demografischen Veränderungen und die Folgen von Eingriffen in das System ausreichend abschätzen. Diese Forderung erhebt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Ende September 2016 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstmalig Berechnungen bis 2045 vorgestellt, nachdem jahrelang lediglich mit offiziellen Projektionen bis 2030 gearbeitet wurde, obwohl die demografischen Belastungen gerade nach 2030 noch erheblich sind.

Bei den Rentenreformen, die zu Beginn der Jahrtausendwende konzipiert wurden, verwendete die damalige Bundesregierung einen Prognosezeitraum von 30 Jahren. Bei einer ähnlichen Planungssorgfalt wie damals sind also mindestens Berechnungen bis 2045 beziehungsweise 2050 erforderlich. Wenn der gesamte Lebenszyklus eines Versicherten berücksichtigt werden soll, reicht aber auch diese Zeitspanne nicht aus. Versicherte im Alter von 20 Jahren, die heute ins Erwerbsleben eintreten, gehen nach der gegenwärtigen Gesetzeslage 2063 in Rente und beziehen dann nach den heutigen Schätzungen etwa bis 2080 Rente.

Andere Länder arbeiten daher auch mit längeren Projektionszeiträumen. In den USA wird für den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Social Security Administration ein 75-jähriger Zeithorizont betrachtet. Für das schwedische Rentensystem wird derzeit bis 2090 gerechnet. In Deutschland dagegen wurde lange Zeit offiziell mit den Berechnungen beim Jahr 2030 aufgehört, obwohl in vielen wissenschaftlichen Studien häufig schon bis 2060 die Entwicklung betrachtet wurde.

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