Kapitallebensversicherungen sind tot!

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Der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen sinkt ab 2021 auf 0,5 Prozent. Versicherte müssen dann rund 40 Jahre lang einzahlen, um überhaupt eine Rendite von null Prozent zu bekommen. Rechnet man die Inflation ein, verlieren sie rund die Hälfte ihres Geldes. Das ist der endgültige Tod dieses Anlagevehikels! Ein Gastbeitrag von Uwe Eilers, Vorstand der FV Frankfurter Vermögen AG in Königstein

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Tarifprivileg für reine Beitragszusage streichen

Die reine Beitragszusage, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz in Deutschland eingeführt werden soll, darf kein Privileg der Tarifpartner sein. Anderenfalls wird das Ziel dieser Gesetzesänderung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben zu verbessern, nicht erreicht. Diese Auffassung vertritt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) anlässlich der gerade laufenden Beratungen zum Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. „Wenn am morgigen Freitag der Bundesrat auf seiner 953. Sitzung über den Gesetzentwurf berät, sollte in seinem Beschluss die Aufforderung enthalten sein, den nicht tarifgebundenen Betrieben einen leichteren Zugang zur reinen Beitragszusage zu verschaffen und damit auch diesen Unterneh-men eine Enthaftung zu ermöglichen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Bereits in den Emp-fehlungen der Bundesratsausschüsse, die sich mit dem Entwurf befasst haben, ist die Bitte enthalten, im Gesetzgebungsverfahren für nichttarifgebundene Betriebe einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in Versorgungseinrichtungen mit reiner Beitragszusage einzuführen. „Für den Verzicht auf das Tarifprivileg bei der reinen Beitragszusage gibt es gute Argumente. So hat der Sozialbeirat, der nun keineswegs im Verdacht übermäßiger Unternehmerfreundlichkeit steht, in seinem aktuellen Gutachten zum Rentenversicherungsbericht die Auffassung vertreten, dass tariflose Branchen oder Bereiche bei der vorgelegten Gesetzesfassung die neuen Möglichkeiten nicht werden nutzen können“, begründet Morgenstern die DIA-Forderung. Das vom Arbeitsministerium befürchte-te „Wildwest“, das ausbreche, wenn die Beitragszusage nicht ausschließlich von den Tarifpartnern vereinbart werden darf, sei eine Fiktion. Überbetriebliche Pensionsfonds, die schon Erfahrungen mit nichtversicherungsförmigen Zusagen haben, sind durchaus in der Lage, auch ohne Vorgaben von Tarifpartnern einen funktionierenden Risikoausgleich im Kollektiv zu organisieren.

Vertrauen in die Altersvorsorge bricht ein

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Das Vertrauen in die Sicherheit der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge ist im Vergleich zum 4. Quartal 2015 deutlich gesunken. Das ergab die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend, die einmal jährlich die Stimmung unter den Bürgern und ihre Vorsorgebereitschaft ermittelt. Die Einschätzungen sind so niedrig wie seit 2010 nicht mehr. Die stärkste Stimmungsverschlechterung erlebte die private Altersvorsorge. Offenkundig schlägt sich die öffentliche Diskussion über Niedrigzinsen und die nicht enden wollende Kritik an der Riester-Rente immer stärker in den Einschätzungen der Sparer nieder.

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Stabilisierung des Rentenniveaus durch höhere Beiträge – Nein Danke!

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Nur eine Minderheit der gesetzlich Versicherten ist bereit, für die Stabilisierung des Rentenniveaus auf dem gegenwärtigen Stand eine spürbare Erhöhung des Rentenbeitragssatzes in Kauf zu nehmen. Das ergab die jüngste Umfrage im Deutschland-Trend Vorsorge des Deutschen Instituts für Altersvor-sorge (DIA). 38 Prozent der Befragten stimmten einem solchen Reformschritt völlig oder zumindest eher zu. Knapp zwei Drittel dagegen lehnen eine solche Beitragssatzerhöhung ab.

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