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Warum wir länger für die Rente arbeiten müssen

© Fotalia

Weitere Anhebung des Rentenalters ist unumgänglich: Ohne eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nach 2030 ist das Umlagesystem der gesetzlichen Rente wegen der demografischen Entwicklung langfristig nicht zu stabilisieren. Aber selbst dann wird sich ein spürbarer Beitragsanstieg nicht vermeiden lassen.

Das erklärte Prof. Dr. Lars P. Feld, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auf dem gestrigen DIA-Forum in Berlin.

In seinem Plädoyer für eine nachhaltige Rentenpolitik trat er für eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ein, weil damit keine ständig wiederkehrenden politischen Diskussionen über Anpassungen am Rentensystem erforderlich sind. Der Zugewinn an Lebenszeit könnte zum Beispiel im Verhältnis von 2:1 auf die Erwerbszeit und Rentenzeit aufgeteilt werden. Steigt die Lebenserwartung zum Beispiel um drei Monate, verschiebt sich der Renteneintritt um zwei Monate.

Prof. Feld skizzierte in seinem Vortrag außerdem ein Verfahren, mit dem das unterschiedliche Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern kosten- und verteilungsneutral vereinheitlicht werden kann. Danach sollen die Entgeltpunkte für die Rentenanwartschaften künftig auf der Grundlage eines gesamtdeutschen Durchschnittsentgelts und eines einheitlichen Rentenwertes berechnet werden. Im Gegenzug entfällt die bislang angewandte Höherwertung der ostdeutschen Gehälter.

Im Vergleich zum Vorschlag, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Angleichung der Renten vorgelegt hat und bei dem es sowohl Gewinner als auch Verlierer gäbe, treten je nach Lohnentwicklung nur geringfügige Verteilungseffekte auf. Feld hält außerdem weitere Reformen in allen drei Säulen der Alterssicherung für notwendig und warnt die Bundesregierung vor einem Zurückdrehen früherer Rentenreformen.

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