Historische Aktien: Wertvolle Papiere

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Beim Aus- und Aufräumen nach einem Trauerfall passiert es immer wieder, das die Erben in Bankschließfächern, Tresoren oder Schubladen auf Papieraktien oder gedruckte Anleihen stoßen. Solche effektiven Stücke sind zwar nicht mehr ohne weiteres handelbar. Sie sind aber nicht automatisch wertlos.Ein Gastbeitrag von Andreas Glogger, Geschäftsführer und Vorsitzender des Investment-Rats der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH in Krumbach

Früher wurden Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen als physische Urkunden ausgegeben. Die Digitalisierung des Wertpapierhandels hat solche „effektiven“ Stücke überflüssig gemacht. Dennoch tauchen immer wieder sogenannte „Papieraktien“ oder „Papieranleihen“ auf, die mitunter Jahrzehnte alt sein können. Dann stellt sich die Frage, ob diese Papiere noch gültig sind und an der Börse verkauft werden können, ob sie nur noch Sammlerwert haben oder ins Altpapier können.

Zunächst muss geklärt werden, ob die Coupons, also die Zinsansprüche bei Anleihen oder die Dividendenansprüche bei Aktien, noch gültig sind. Anleihen haben in der Regel eine feste Laufzeit und enden mit der Rückzahlung des Nominalbetrags. Sollten sich im Nachlass Anleihen mit abgelaufenen Laufzeiten befinden, sind die Coupons nicht mehr gültig. Ebenso können Aktien von Unternehmen, die insolvent sind oder nicht mehr existieren, keine Dividenden mehr abwerfen.

Aktien von Unternehmen, die noch börsennotiert sind, können weiterhin an der Börse gehandelt werden, auch wenn sie auf Papier gedruckt sind. In den meisten Fällen wurden allerdings physische Aktien durch elektronische Wertpapiere ersetzt. Damit die alten Aktien an der Börse verkauft werden können, müssen sie in digitale Form umgewandelt werden. In Deutschland erfolgt diese Umwandlung durch die zentrale Wertpapierverwahrung bei der Clearstream Banking AG. Dafür müssen die Wertpapiere bei der Bank oder dem Broker vorgelegt werden. Diese leiten dann die entsprechenden Schritte zur Umwandlung und zum Handel ein.

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