Gärtnern ohne Garten: Was Mieter dürfen – und was nicht

Kräuter auf der Fensterbank, Kartoffeln im Pflanzsack oder Salat aus dem Mini Gewächshaus: Indoor Gärten liegen im Trend und ermöglichen selbst Menschen ohne Balkon und Garten den Anbau frischer Lebensmittel. Laut Statista wächst besonders der Bereich Smart Gardening, bei dem Beleuchtung, Bewässerung und Nährstoffzufuhr automatisch gesteuert werden. Doch nicht alles, was wächst und gedeiht, ist rechtlich unproblematisch. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, worauf Hobbygärtner in der Wohnung und auf dem Balkon achten sollten.

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Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig?

© Igor Mojzes - Fotolia.comSchönheitsreparaturen gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss wann streichen, tapezieren, ausbessern oder umfangreich renovieren? Zwar enthalten viele Mietverträge entsprechende Regelungen, doch nicht alle Klauseln sind rechtlich wirksam. Grundsätzlich liegt der Erhalt der Wohnung beim Vermieter. Dennoch können bestimmte Renovierungsarbeiten auf Mieter übertragen werden. Lesen Sie unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und wo die Grenzen liegen.

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