
Vermögensinhaber können zu Lebzeiten genau bestimmen, wer im Erbfall bedacht werden soll und wer nicht. Allerdings schränken gesetzliche Regelungen die Freiheit des Erblassers ein, wenn er nicht frühzeitig und gezielt handelt. Gastbeitrag von Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH


Mieteinnahmen in Deutschland, Arbeitsstelle in den USA – immer mehr Deutsche beziehen Kapital auch aus Ländern abseits ihres festen Wohnsitzes. Kompliziert wird es dabei jedes Jahr aufs Neue, wenn die Steuererklärung ansteht, denn hier hat jedes Land seine ganz eigenen Vorschriften.