Der diesbezügliche Referentenentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung liest sich laut Handelsblatt wie eine Kapitulationserklärung. „Bei den für Cum-Ex-Gestaltungen genutzten Investmentfonds hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass die Fonds nur eine Dividendensaison lang betrieben und danach wieder aufgelöst wurden. Für die nächste Saison wurde wieder ein neuer Fonds aufgelegt“, stehe in dem Papier. „Die fehlende Möglichkeit zur rückwirkenden Fehlerkorrektur kann bei Fonds, die zu Steuergestaltungs! zwecken aufgesetzt werden, gezielt ausgenutzt werden.“
„Bei den Cum-Ex-Geschäften wurde offenbar mit allen Tricks gearbeitet. Für mich macht das den kriminellen Charakter dieser Geschäfte noch deutlicher“, sagte Gerhard Schick, Mitglied des Untersuchungsausschusses und finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dem Handelsblatt. „Offenbar wurde schon vorher daran gedacht, das erbeutete Geld durch Auflösung der Gesellschaften in Sicherheit zu bringen. Für den Steuerzahler ist das bitter.“
Wie inzwischen bekannt ist, griffen zwischen 1999 und 2012 weit mehr als hundert Banken, Finanzdienstleister und Großinvestoren in die Steuerkassen. Durch den schnellen Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch erwirkten sie mehrere Erstattungen von Kapitalertragssteuern, die nur einmal abgeführt wurden. Der Schaden für den Steuerzahler soll zwölf Milliarden Euro betragen.