Die neue Leistung für Familien soll nicht für große Wohnungen und Häuser gezahlt werden, berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf eine Vorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss. „Die Wohnflächenobergrenze beträgt 120 Quadratmeter für Haushalte mit bis zu zwei Kindern“, heißt es in dem Papier. Pro weiteres Kind sollen zehn Quadratmeter hinzukommen.
Die neuen strengen Zugangsvoraussetzungen waren bisher nicht bekannt und kommen überraschend. Damit dürften viele Familien beim Baukindergeld leer ausgehen. Das gilt vor allem für Immobilienerwerber in ländlichen Gebieten, die sich eine größere Wohnung oder Haus kaufen. Die Verschärfung sei zwischen Scholz und Innen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU) abgestimmt, h ieß es im Finanzministerium.
„Wie soll man der vierköpfigen Familie mit 120,1 Quadratmeter Wohnfläche in einer alten Bergmannssiedlung im Ruhrgebiet erklären, dass sie leider komplett rausfällt und die Familie aus München im teuren Glockenbachviertel mit 119 qm dagegen gefördert wird?“, kritisierte FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke. „Stattdessen sollte man endlich alle Bürger bei der Grunderwerbssteuer entlasten, wie wir es vorgeschlagen haben.“ Fricke zweifelt, dass die geplante Obergrenze sich halten lässt. „Hier wird nicht nur die gerade erst mühsam abgeschaffte Eigenheimzulage als Riesensubvention wiederbelebt, sondern auch eine bürokratische Förderung geschaffen, die im Grenzbereich zwingend zu Ungerechtigkeiten führt und daher mit Ansage in Karlsruhe landen dürfte“, sagte Fricke dem Handelsblatt.
Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Jahr pro Kind und soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt werden. Ohnehin war dabei eine Gehaltsgrenze geplant. Die Leistungen sollen Familien erhalten, deren zu versteuerndes Jahresgehalt 90.000 Euro nicht übersteigt. Der Betrag erhöht sich pro Kind um 15.000 Euro. Von der Begrenzung der Wohnfläche war in der ursprünglichen Vereinbarung von Union und SPD bisher keine Rede gewesen.