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Die bei der Rentenversicherung angesiedelte Behörde ist seit Einführung der Riester-Rente zuständig für die Bearbeitung und Genehmigung der staatlichen Zulagen. Diese Entscheidung sei ein Fehler gewesen, sagt Linnemann. „Sie hat dazu geführt, dass jeder Riestersparer komplizierte sechsseitige Antragsformulare ausfüllen muss, weil die Zulagenstelle über keinerlei Informationen zum Riestersparer verfügt.“ Viele schlössen daher zwar einen Riestervertrag ab, scheuten aber wegen der bürokratischen Hürden am Ende den Zulagenantrag zu stellen oder zahlten den erforderlichen Mindestbeitrag nicht ein.
Linnemann plädiert dafür, den Finanzämtern die Zulagenverwaltung zu übertragen: „Das wäre der größtmö gliche Bürokratiebefreiungsschlag für die Riester-Rente.“ Denn die Finanzämter verfügten über alle notwendigen Daten. Sie würden ihnen ohnehin mit der Steuererklärung übermittelt. „Alles was das Finanzamt wissen müsste, ist dass es einen Riestervertrag gibt. Dann kann es dem Sparer mitteilen, wie hoch der Mindestbeitrag ist, den er einzahlen muss, um die Förderung zu erhalten und diese auch bewilligen.“ Der Sparer müsste also gar keinen Zulagen-Antrag mehr stellen.