Der Vorstandschef des Sportartikelkonzerns Adidas, Herbert Hainer, zugleich Vize-Aufsichtsratschef des FC Bayern München, hat sich für den Verbleib von Uli Hoeneß als Aufsichtsratschef des Rekordmeisters ausgesprochen.
Steuern
Welche Hochwasserschäden man steuerlich absetzen kann
Ein schwacher Trost für die Betroffenen, aber unter gewissen Voraussetzungen lassen sich die Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es sind beim Hochwasser existenziell notwendige Gegenstände beschädigt bzw. zerstört worden es trifft Sie daran kein eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit Sie dürfen nicht leichtfertig auf Erstattungsmöglichkeiten (Versicherung oder Staatsprogramme) verzichtet haben. [ad] Diese Kosten können Sie geltend machen Neben den Kosten für Wiederbeschaffung und Reparaturen zählen zu den abziehbaren Aufwendungen auch die Kosten für die Entsorgung und die Kosten für ein Sachverständigengutachten. Von den gesamten Kosten wird aber nur der so genannte „verlorene Aufwand“ berücksichtigt. [ad] Anrechnen lassen müssen Sie sich den Wertvorteil, der sich ergibt, wenn Sie einen alten Gegenstand gegen einen neuen austauschen und sich dadurch die Nutzungsdauer verlängert (z.B. bei Gebäuden oder Möbeln). Kommt es zu einer Wertverbesserung, müssen Sie sich diesen Vorteil ebenfalls anrechnen lassen. Sie sollten damit auch nicht zu lange warten mit der Sanierung der Schäden, denn nach spätestens drei Jahren erkennt das Finanzamt die Ursache „Flut“ nicht mehr steuermindernd an.
Bei Hochwasserschäden den Fiskus mit ins Boot holen!
Vielerorts sind infolge des Dauerregens in den vergangenen Tagen wieder Flüsse und Bäche über die Ufer getreten und haben zahlreiche Keller und Häuser unter Wasser gesetzt. Die angerichteten Schäden sind mitunter enorm und auch die finanziellen Folgen belaufen sich für die Betroffenen schnell auf mehrere tausend Euro.
Stichtag 31. Mai: Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten unter Umständen verfassungswidrig!
Da insbesondere der Handel in der Vergangenheit von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten, die im Jahr 2008 (durch das Unternehmensteuer-Reformgesetz 2008) in Kraft getreten ist, betroffen wurde, sollten die betroffenen Firmen ihre Berater auf ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren (AZ 1 BvL 8/12) hinweisen, rät Steuerraterin Bettina M. Rau-Franz
Steuerberater, ELSTER und Software im Vergleich
Kann ein Fehler in der Steuererklärung Gefängnis bedeuten?
Was sich im Steuerrecht in 2013 ändert
Wie jedes Jahr hat der Fiskus zum Jahreswechsel einige Änderungen parat. Gravierende Wechsel im Steuerrecht gibt es nicht, doch einige kleine Details sind hilfreich zu wissen.
Was man Schenkungssteuer durch Weiterverschenken beachten muss
Für Schenkungen als vorgezogene Erbfolge gibt es meistens zwei Gründe. Zum einen, wird versucht, die Erbschaftssteuern zu minimieren und zum anderen, erfolgt bei Schenkungen unter Lebenden die Vermögensübertragung mit „warmer Hand“. Die steuerlichen Schenkungsfreibeträge, die in gleicher Höhe wie die Erbschaftssteuerfreibeträge bestehen, können alle 10 Jahre in voller Höhe neu genutzt werden. Carsten Graf von Rex, Rechtsanwalt in Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen, rät aber von Versuchen ab, Weiterverschenkungen zur Schenkungssteuerminimierung zu nutzen.

