Vielerorts sind infolge des Dauerregens in den vergangenen Tagen wieder Flüsse und Bäche über die Ufer getreten und haben zahlreiche Keller und Häuser unter Wasser gesetzt. Die angerichteten Schäden sind mitunter enorm und auch die finanziellen Folgen belaufen sich für die Betroffenen schnell auf mehrere tausend Euro.
Welche Hochwasserschäden man steuerlich absetzen kann
Ein schwacher Trost für die Betroffenen, aber unter gewissen Voraussetzungen lassen sich die Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es sind beim Hochwasser existenziell notwendige Gegenstände beschädigt bzw. zerstört worden es trifft Sie daran kein eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit Sie dürfen nicht … Weiterlesen