Welche Hochwasserschäden man steuerlich absetzen kann

Ein schwacher Trost für die Betroffenen, aber unter gewissen Voraussetzungen lassen sich die Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es sind beim Hochwasser existenziell notwendige Gegenstände beschädigt bzw. zerstört worden es trifft Sie daran kein eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit Sie dürfen nicht leichtfertig auf Erstattungsmöglichkeiten (Versicherung oder Staatsprogramme) verzichtet haben. [ad] Diese Kosten können Sie geltend machen Neben den Kosten für Wiederbeschaffung und Reparaturen zählen zu den abziehbaren Aufwendungen auch die Kosten für die Entsorgung und die Kosten für ein Sachverständigengutachten. Von den gesamten Kosten wird aber nur der so genannte „verlorene Aufwand“ berücksichtigt. [ad] Anrechnen lassen müssen Sie sich den Wertvorteil, der sich ergibt, wenn Sie einen alten Gegenstand gegen einen neuen austauschen und sich dadurch die Nutzungsdauer verlängert (z.B. bei Gebäuden oder Möbeln). Kommt es zu einer Wertverbesserung, müssen Sie sich diesen Vorteil ebenfalls anrechnen lassen. Sie sollten damit auch nicht zu lange warten mit der Sanierung der Schäden, denn nach spätestens drei Jahren erkennt das Finanzamt die Ursache „Flut“ nicht mehr steuermindernd an.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten unter Umständen verfassungswidrig!

Steuerberaterin Bettina Rau-FranzDa insbesondere der Handel in der Vergangenheit von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten, die im Jahr 2008 (durch das Unternehmensteuer-Reformgesetz 2008) in Kraft getreten ist, betroffen wurde, sollten die betroffenen Firmen ihre Berater auf ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren (AZ 1 BvL 8/12) hinweisen, rät Steuerraterin Bettina M. Rau-Franz

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Was man Schenkungssteuer durch Weiterverschenken beachten muss

Für Schenkungen als vorgezogene Erbfolge gibt es meistens zwei Gründe. Zum einen, wird versucht, die Erbschaftssteuern zu minimieren und zum anderen, erfolgt bei Schenkungen unter Lebenden die Vermögensübertragung mit „warmer Hand“. Die steuerlichen Schenkungsfreibeträge, die in gleicher Höhe wie die Erbschaftssteuerfreibeträge bestehen, können alle 10 Jahre in voller Höhe neu genutzt werden. Carsten Graf von Rex, Rechtsanwalt in Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen, rät aber von Versuchen ab, Weiterverschenkungen zur Schenkungssteuerminimierung zu nutzen.

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