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Kann ein Fehler in der Steuererklärung Gefängnis bedeuten?

Steuerlast (Fotalia)Der Fall Uli Hoeneß wirft die Frage auf: Kann ich auch als Privatperson wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis landen?

Gesetzt folgender Fall: Ich bin angestellter Sachbearbeiter und gehe einem genehmigten Nebenerwerb nach (Vorträge an verschiedenen Instituten und auf Veranstaltungen). Die Honorare gebe ich stets in der Steuererklärung an. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich eine Zahlung aus dem vergangenen Jahr nicht bei der Steuer angegeben habe. Was soll ich tun? Kann ich das nachreichen? Muss ich mit einer Strafe rechnen, komme ich vielleicht gar ins Gefängnis?

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„Davon ausgehend, dass Sie grundsätzlich Ihre steuerlichen Obliegenheiten ordentlich erfüllen, müssen Sie nicht mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen. Schließlich gibt es nicht ausreichen Gefängnisplätze um jeden Steuerzahler, der mal etwas vergisst, einsitzen zu lassen“, beruhigt der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein Lars-Michael Lanbin.

Ihren Fall regelt § 153 der Abgabenordnung. Wenn Sie innerhalb der Festsetzungsverjährung (in der Regel vier Jahre) bemerken, dass Ihre Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zur einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. Das gilt übrigens auch für Gesamtrechtsnachfolger eines Steuerpflichtigen, also z.B. für die Erben eines Verstorbenen.

Erst wenn die unverzügliche Korrektur nicht veranlasst wird, begibt man sich in einen strafrechtlich relevanten Bereich. Sie aber haben nur eine Berichtigungspflicht und müssen dieser unverzüglich nachkommen. Sie werden dann einen berichtigten Steuerbescheid erhalten, der eine Nachzahlung und evtl. auch Zinsen enthält, wenn seit dem Ablauf des Steuerjahres mehr als 15 Monate vergangen sind.

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