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Was sich im Steuerrecht in 2013 ändert

Wie jedes Jahr hat der Fiskus zum Jahreswechsel einige Änderungen parat. Gravierende Wechsel im Steuerrecht gibt es nicht, doch einige kleine Details sind hilfreich zu wissen. Die wichtigste Neuerung für Steuerzahler lautet:

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt

Ab dem 1. Januar 2013 ersetzt das neue so genannte ELStAM-Verfahren grundsätzlich die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM steht für „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ und soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern erleichtern. Steuerliche Daten, wie Kinderfreibeträge, Steuerklassen und die Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers, werden dann elektronisch gespeichert und übermittelt.

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Die Umstellung bei den Arbeitgebern und Finanzämtern verläuft im Lauf des Jahres. Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 müssen die ELStAM jedoch für alle Arbeitnehmer angewendet werden. Bis zur Umstellung gelten die vorhandenen Papierbescheinigungen der Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte 2010 oder eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen fort. Mit Abschluss der Umstellung gehören diese Bescheinigungen in Papierform aber endgültig der Vergangenheit an.

Elektrofahrzeuge werden gefördert

Der Fiskus steigert steuerliche Anreize zum Kauf eines umweltfreundlichen Elektroautos und ändert steuerlich nachteilige Regelungen für deren Besitzer. So wird die Förderdauer um weitere fünf auf insgesamt zehn Jahre verlängert. Diese Regelung greift auch rückwirkend für alle ab 18. Mai 2011 vorgenommenen Erstzulassungen von Elektrofahrzeugen. Ab 1. Januar 2016 soll die Befreiung wieder fünf Jahre dauern.

Geldspenden werden unbürokratischer

Umstellungen im Zahlungsverkehr aufgrund europäischer Entwicklungen (Stichwort: SEPA) und nationaler Anpassungen führen auch zu Vereinfachungen bei Geldspenden. Bereits heute erbringen bestimmte Steuerpflichtige (etwa die Kirchen) den Zuwendungsnachweis im Rahmen eines vereinfachten Zahlungsvorgangs über das Internet. Um die in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) enthaltenen Vereinfachungsregeln für alle Steuerpflichtigen anwenden zu können, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzug sowohl an das SEPA-Verfahren als auch an andere Online-Zahlungsservices angepasst. Das aufwändige Sammeln und Einreichen von Spendenbelegen erübrigt sich dadurch.

Vereinfachte steuerliche Veranlagung für Ehepaare

In 2013 werden auch die bereits durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Maßnahmen für eine verbesserte Übersicht bei den steuerlichen Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehepaare wirksam. Ehegatten können künftig zwischen der Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen, die die getrennte Veranlagung ab 2013 ablöst. Folgende Veranlagungsvarianten sind möglich:

  • die Einzelveranlagung mit Grundtarif, „Verwitweten-Splitting“ oder „Sonder-Splitting“ im Trennungsjahr und
  • die Zusammenveranlagung mit Splitting-Verfahren für Ehegatten.

SteuernAuch das Verfahren für den Wechsel der Veranlagungsarten wird gestrafft. Fehleranfällige, manuelle Verfahrensschritte entfallen und die Bearbeitungsdauer wird verkürzt. Während Eheleute bisher die mit Abgabe der Steuererklärung getroffene Wahl der Veranlagungsart bis zur Bestandskraft des betreffenden Steuerbescheids und auch im Rahmen von Änderungsveranlagungen beliebig oft ändern konnten, ist ein nachträglicher Wechsel der Veranlagungsart nach Eintritt der Unanfechtbarkeit künftig nur noch in bestimmten Fällen möglich. Die Beteiligten erhalten auf diese Weise früher Rechtssicherheit.

Anpassung der Steuerberatergebühren

Die neue Steuerberatervergütungsverordnung löst die bisherige Steuerberatergebührenverordnung ab. Sie bildet sowohl für die Mandanten als auch für die Steuerberater das Fundament für eine rechtlich getragene, den Kosten angemessene und transparente Abrechnung. Die Anpassung der Steuerberatergebühren ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre notwendig geworden. Die letzte grundlegende Anpassung erfolgte im Jahr 1998. Seitdem ist der Preisindex um mehr als 22 Prozent gestiegen. Im Einzelfall erhöhen sich die Kosten für Leistungen der Steuerberater aufgrund der Neuregelung um durchschnittlich etwa 5 Prozent.

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