Da insbesondere der Handel in der Vergangenheit von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten, die im Jahr 2008 (durch das Unternehmensteuer-Reformgesetz 2008) in Kraft getreten ist, betroffen wurde, sollten die betroffenen Firmen ihre Berater auf ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren (AZ 1 BvL 8/12) hinweisen, rät Steuerraterin Bettina M. Rau-Franz
Ulf Heyden
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