Elternunterhalt – Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen

© Fotolia.com
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Wer Kinder in die Welt setzt, ist für sie verantwortlich und muss für sie sorgen. Da es die geliebten Sprösslinge sind, stecken Eltern bereitwillig viel Geld in den Lebensunterhalt, die Ausbildung und das Wohlergehen bis hin zur ersten eigenen Wohnung ihrer Kinder. Bis der Nachwuchs auch finanziell auf eigenen Füßen steht, ist oft ein Vermögen nötig. Die meisten Eltern geben dieses Vermögen aber gerne für den eigenen Nachwuchs aus. Dass eines Tages die Eltern die Hilfe ihrer Kinder brauchen, ist für viele Betroffene trotz alledem schwer zu akzeptieren. Dabei gibt es laut ARAG Experten für diesen Fall genaue Regeln.

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Parkplatzprobleme zur Winterzeit

Parken auf verschneiten oder vereisten Parkplätzen kann seine Tücken haben. (Quelle: HDI)
Parken auf verschneiten oder vereisten Parkplätzen kann seine Tücken haben. (Quelle: HDI)
Verschneite oder vereiste Parkplätze und Hindernisse, die unsichtbar unter der Schneedecke lauern – nicht nur das Autofahren, auch das Parken kann im Winter seine Tücken haben. Schäden sind da schnell passiert. Und nicht immer ist die Schuldfrage einfach zu klären. Wer sich dagegen auf die Verhältnisse einstellt, hat gute Chancen, Winterwetter auch ohne Beulen, Blessuren und Ärger zu überstehen.

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Wie Sie steuerliche Pannen beim Dienstfahrrad vermeiden

© Fotalia
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„Mir ist es eingefallen, während ich Fahrrad fuhr“, so Albert Einstein über die Entstehung der Relativitätstheorie. Auf diese und andere positive Wirkungen des Radfahrens setzen zunehmend mehr Arbeitgeber und statten ihre Mitarbeiter mit Diensträdern zur privaten Nutzung aus. Die Vorteile dieser Nutzungsüberlassung liegen auf der Hand: Als Arbeitgeber können Sie die Anschaffungskosten und laufenden Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Hinzu kommt der positive Effekt der Mitarbeiterbindung. Doch auch mögliche steuerliche Risiken sollten Arbeitgeber stets im Auge behalten.

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Langfristigere Prognosen für Reformen am Rentensystem notwendig

Die Politik muss ihren Reformvorschlägen für das Rentensystem langfristigere Projektionen zugrunde legen, als sie das bislang getan hat. Nur dann lassen sich das Ausmaß der demografischen Veränderungen und die Folgen von Eingriffen in das System ausreichend abschätzen. Diese Forderung erhebt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Ende September 2016 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstmalig Berechnungen bis 2045 vorgestellt, nachdem jahrelang lediglich mit offiziellen Projektionen bis 2030 gearbeitet wurde, obwohl die demografischen Belastungen gerade nach 2030 noch erheblich sind. Bei den Rentenreformen, die zu Beginn der Jahrtausendwende konzipiert wurden, verwendete die damalige Bundesregierung einen Prognosezeitraum von 30 Jahren. Bei einer ähnlichen Planungssorgfalt wie damals sind also mindestens Berechnungen bis 2045 beziehungsweise 2050 erforderlich. Wenn der gesamte Lebenszyklus eines Versicherten berücksichtigt werden soll, reicht aber auch diese Zeitspanne nicht aus. Versicherte im Alter von 20 Jahren, die heute ins Erwerbsleben eintreten, gehen nach der gegenwärtigen Gesetzeslage 2063 in Rente und beziehen dann nach den heutigen Schätzungen etwa bis 2080 Rente. Andere Länder arbeiten daher auch mit längeren Projektionszeiträumen. In den USA wird für den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Social Security Administration ein 75-jähriger Zeithorizont betrachtet. Für das schwedische Rentensystem wird derzeit bis 2090 gerechnet. In Deutschland dagegen wurde lange Zeit offiziell mit den Berechnungen beim Jahr 2030 aufgehört, obwohl in vielen wissenschaftlichen Studien häufig schon bis 2060 die Entwicklung betrachtet wurde.

Rentenformel benötigt Korrektur

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Die Formel, mit der die gesetzliche Rente berechnet wird, benötigt eine Korrektur: Der darin enthaltene Standardrentner entspricht nicht mehr der tatsächlichen Lage. Die Rentenformel geht nach wie vor von 45 Beitragsjahren aus, obwohl seit 2012 eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters stattfindet.

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Neues EU-Führerscheinsystem: Ab wann ihr Führerschein ungültig wird

Was man beachten muss beim Auto
Was man beachten muss beim Auto
Der alte ‚Lappen‘ muss weg. Und zwar deutlich früher, als auf den meisten Papier-Führerscheinen im Ablaufdatum vermerkt. Damit setzt Deutschland eine 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. So werden 110 verschiedene Fahrerlaubnis-Dokumente, die es zurzeit in der EU gibt, vereinheitlicht und Kontrollen vereinfacht. Auch der Führerschein-Tourismus, bei dem sich Fahrer, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, einfach im Nachbarland neue Dokumente besorgt haben, soll so eingedämmt werden. Um bei den zuständigen Behörden ein Antrags-Chaos zu verhindern, wird die Umstellung stufenweise bereits ab 2021 eingeführt.

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Experten halten Rechnungszins für verfassungswidrig

Der steuerliche Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ist nach Auffassung von Experten verfassungswidrig. Daher tue der Gesetzgeber gut daran, sich mit diesem Thema aus­einanderzusetzen und selbst eine Neuregelung auf den Weg zu bringen, bevor ihn das Bundesverfassungsgericht dazu zwingt. Das stellte Thomas Hagemann, Chefaktuar beim Beratungsunternehmen Mercer Deutschland, gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) fest. Er verwies auf eine neue Studie, die sich ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinssatzes in der betrieblichen Altersversorgung beschäftigt. So hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2016 als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase eine Entlastung beim Rechnungszins für die Handelsbilanz nach HGB-Recht geschaffen. „Den konsequenten zweiten Schritt, den steuerlichen Rechnungszins an die Realität anzupassen, ist er (noch) nicht gegangen“, kritisiert Hagemann. Der HGB-Rechnungszins wird zum Jahresende voraussichtlich bei vier Prozent liegen. Für die Steuerbilanz müssen die Unternehmen nach wie vor sechs Prozent ansetzen. Die Differenz zwischen den beiden Zinssätzen beträgt damit zwei Prozentpunkte. Damit werden durch die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes die künftigen Pensionsverpflichtungen künstlich kleingerechnet. Die Unternehmen müssen Gewinne versteuern, die es gar nicht gibt. „Wenn die Bundesregierung es mit der beabsichtigten Reform der betrieblichen Altersversorgung ehrlich meint, muss sie den steuerlichen Rechnungszins endlich der Realität anpassen. Er stammt von 1981. Mit dem inzwischen unrealistisch hohen Zinssatz werden Unternehmen, die betriebliche Altersversorgung anbieten, bestraft“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.