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Vater Staat hilft bei der private Vorsorge für die Pflege-Risiken

© gradt - Fotolia.com
Mit der steigenden Lebenserwartung wächst auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. So kann sich eine heute 60-jährige Frau im statistischen Schnitt auf weitere 24,96 Lebensjahre freuen, ein gleichaltriger Mann auf 21,31 Lebensjahre, so die Einschätzung des Statistischen Bundesamtes. „Langlebigkeit ist ein Risiko, das von den meisten Menschen unterschätzt wird“, warnt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Diese „Sorglosigkeit“ habe erhebliche finanzielle Folgen für die Altersversorgung allgemein und insbesondere für den Fall eine Pflegebedürftigkeit.

Hohe Kosten bei Unterbringung im Heim

Abhängig vom Standort der Pflegeeinrichtung und der Pflegestufe kann ein Heimplatz monatlich bis 3.500 Euro und mehr kosten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Betreuungs- und Pflegeaufwand sowie weiteren unterschiedlichen Kosten-Posten, u.a. einem Zuschlag für die Ausbildung junger Menschen in Pflegeberufen.

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Die Gesetzliche Pflegeversicherung, die es seit dem Jahr 1995 gibt, übernimmt nur einen Bruchteil davon. Das sind in der Spitze 1.918 Euro bei Härtefällen in Pflegestufe III

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Kinder haften für ihre Eltern

„Selten decken die Gesetzliche Rente und die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung die Kosten der stationären Pflege in einem Heim ab“, weiß OVB Experte Philipp Gruhn. Folge: Die nächsten Angehörigen des Pflegebedürftigen, in der Regel die Kinder, sind zum Unterhalt verpflichtet. Sie müssen sich also an den Pflege- und Unterbringungskosten beteiligen, falls Rente, die Zahlungen der Pflegekasse sowie das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen. Das gilt nach einem vor wenigen Tagen gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) selbst dann, falls Vater und Mutter oder nur ein Elternteil über Jahrzehnte keinen Kontakt zum Kind oder dieses sogar bewusst „verstoßen“ hatten. Beim Pflegeunterhalt für die Eltern können Monat für Monat schnell mehrere Hundert Euro zusammenkommen. Doch „selbst nur 100 Euro Elternunterhalt können auf Dauer das Familienbudget der Kinder erheblich belasten“, ist Philipp Gruhn überzeugt.

Pflege-Bahr: Private Vorsorge mit staatlicher Förderung

Bereits heute muss jeder Pflegebedürftige, der in einem Heim versorgt wird, insgesamt im Schnitt gut 30.000 Euro aus eigener Tasche zahlen – Frauen wegen ihrer längeren Lebenserwartung mit durchschnittlich 45.000 Euro mehr als Männer, deren Anteil bei insgesamt 21.000 Euro liegt. Im Extremfall, kann allerdings der Eigenanteil alles in allem mehrere 100.000 Euro betragen. „Viele pflegebedürftige Menschen sind dadurch völlig überfordert. Die Unterhaltsverpflichtungen der nächsten Angehörigen können auf Dauer durchaus zu einer Bedrohung deren wirtschaftlicher Existenz werden“, befürchtet Gruhn.

Deshalb wird auch die private Pflegevorsorge seit dem Jahr 2013 unter der Bezeichnung „Pflege-Bahr“, benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister, gefördert. Dies bedeutet: „Wer mindest 10 Euro Monatsbeitrag für eine Private Pflegezusatzversicherung zahlt, kann vom Staat weitere 5 Euro monatlich, also 60 Euro im Jahr, zusätzlich erhalten“, erklärt Gruhn. Wichtig: Der Abschluss einer „Pflege-Bahr“-Vorsorge erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse seitens der Versicherer. Deshalb darf der Versicherungsschutz niemanden verweigert werden. Zudem müssen „Pflege-Bahr“-Produkte in Pflegestufe III Mindestleistungen von 600 Euro monatlich vorsehen.

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Bereits vor dem Jahr 2013 abgeschlossene Pflege-Zusatzversicherungen können ebenfalls staatlich gefördert werden – unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorgaben in puncto Förderung schon erfüllt sind oder nachträglich berücksichtigt werden. „Der Einstieg in die private Pflegevorsorge sollte über den ‚Pflege-Bahr‘ so früh wie möglich erfolgen. Im Anschluss daran lässt sich bei Bedarf der eigene Pflegeschutz durch weitere Vorsorgeprodukte vervollständigen“, rät OVB Experte Philipp Gruhn.

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