Wie der neue SEPA-Überweisungsträger aussieht

FotaliaDer neue Standard für den europäischen Zahlungsverkehr lautet abgekürzt SEPA und was Sie zum neuen SEPA-Überweisungsträger wissen müssen. Das Kürzel leitet sich aus dem Englischen ab und steht für Single European Payments Area, zu deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Doch was heißt das konkret?

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Steuerliche Abziehbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers: Berücksichtigung von Nebenräumen

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„Die steuerliche Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist grundsätzlich anerkannt,“ so Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einer Mietwohnung, einem gemietetem Haus oder einer im Eigentum befindlichen Immobilie können steuerlich abgezogen werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dieser Raum – neben weiteren Voraussetzungen – fast ausschließlich beruflich genutzt wird.

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Berlinale: Sind Schauspieler gerecht bezahlt?

Angelina Jolie und Brad Pitt beim Cannes Film Festival 2007 (c) Georges Biard, Wikimedia
Anlässlich der Berlinale 2017 haben sich Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und die Schauspielerinnen und Schauspieler Ann-Kathrin Kramer, Harald Krassnitzer, Jacqueline Macaulay, Hans-Werner Meyer und Julia Beerhold am 14. Februar (Dienstag) für mehr Lohngerechtigkeit im deutschsprachigen Film- und Fernsehbereich ausgesprochen.

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Auto teilen – aber sicher

(c) Axa Versicherung
(c) Axa Versicherung
Teilen und Tauschen liegen im Trend, auch beim Autofahren. Unsere Mobilität verändert sich, der Zugang zu einem Fahrzeug ist vielen Menschen wichtiger als der Besitz, gerade in Städten. Die Angebote für Carsharing, Mietwagen und Mitfahrgelegenheiten haben sich deutlich verbessert. Mitfahrgelegenheiten sind inzwischen bei deutschen Verbrauchern die bekannteste Form der Sharing Economy.

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Glück gehabt: Schornsteinfegerkosten steuerlich abzugsfähig

(c) Lothar Seifert Schornsteinfeger
Frühling – Zeit, das Zuhause mit einem Frühjahrsputz zum Strahlen zu bringen! Bestimmte Gebäudeteile geben sich mit einem Frühjahrsputz jedoch nicht zufrieden – so zum Beispiel Schornsteine. Diese müssen Hausbesitzer teilweise mehrmals im Jahr von einem Profi kehren lassen. Gilt der Kaminkehrer gemeinhin als Glücksbringer, weil er früher Menschen vor Bränden und den Folgen verstopfter Schornsteine schützte, freuten sich bis vor Kurzem nicht alle Steuerpflichtigen über seinen Besuch. Denn für den vollständigen steuerlichen Abzug seiner Rechnung sahen viele schwarz.

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Tarifprivileg für reine Beitragszusage streichen

Die reine Beitragszusage, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz in Deutschland eingeführt werden soll, darf kein Privileg der Tarifpartner sein. Anderenfalls wird das Ziel dieser Gesetzesänderung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben zu verbessern, nicht erreicht. Diese Auffassung vertritt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) anlässlich der gerade laufenden Beratungen zum Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. „Wenn am morgigen Freitag der Bundesrat auf seiner 953. Sitzung über den Gesetzentwurf berät, sollte in seinem Beschluss die Aufforderung enthalten sein, den nicht tarifgebundenen Betrieben einen leichteren Zugang zur reinen Beitragszusage zu verschaffen und damit auch diesen Unterneh-men eine Enthaftung zu ermöglichen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Bereits in den Emp-fehlungen der Bundesratsausschüsse, die sich mit dem Entwurf befasst haben, ist die Bitte enthalten, im Gesetzgebungsverfahren für nichttarifgebundene Betriebe einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in Versorgungseinrichtungen mit reiner Beitragszusage einzuführen. „Für den Verzicht auf das Tarifprivileg bei der reinen Beitragszusage gibt es gute Argumente. So hat der Sozialbeirat, der nun keineswegs im Verdacht übermäßiger Unternehmerfreundlichkeit steht, in seinem aktuellen Gutachten zum Rentenversicherungsbericht die Auffassung vertreten, dass tariflose Branchen oder Bereiche bei der vorgelegten Gesetzesfassung die neuen Möglichkeiten nicht werden nutzen können“, begründet Morgenstern die DIA-Forderung. Das vom Arbeitsministerium befürchte-te „Wildwest“, das ausbreche, wenn die Beitragszusage nicht ausschließlich von den Tarifpartnern vereinbart werden darf, sei eine Fiktion. Überbetriebliche Pensionsfonds, die schon Erfahrungen mit nichtversicherungsförmigen Zusagen haben, sind durchaus in der Lage, auch ohne Vorgaben von Tarifpartnern einen funktionierenden Risikoausgleich im Kollektiv zu organisieren.

Welche rechtlichen Hürden bei multikulturellen Ehen zu umschiffen sind

Ungebrochene Reiselust und stets verfügbares Internet überwinden Landesgrenzen und bilden auch den Anfang so mancher Liebesgeschichte. Immer häufiger entstehen daraus Beziehungen zwischen Partnern verschiedener Nationalitäten. Laut Statistischem Bundesamt bestand 2014 jede neunte der geschlossenen Ehen zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner. „Dennoch: Binationale Paare haben es häufig schwer. Neben sprachlichen Hürden, kulturellen Unterschieden und anderen Mentalitäten bergen multikulturelle Verbindungen auch aus rechtlicher Sicht allerlei Sprengstoff, ganz besonders im Fall ihres Scheiterns“, weiß Rechtsanwalt Harald Weisker von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. Sinnvolle Vorsorge Sicher denkt niemand, der im Begriff ist zu heiraten, gern über das Thema Scheidung nach. Doch aller Romantik zum Trotz sollten besonders binationale Paare wichtige Grundlagen in einem notariellen Ehevertrag festhalten. Der Grund: „Innerhalb Europas und vor allem im nichteuropäischen Ausland sind die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen sehr groß“, klärt Rechtsanwalt Weisker auf. „Im Fall einer Scheidung wird zunächst ermittelt, welches Recht Anwendung findet. Was viele nicht wissen: Ohne Ehevertrag kann es in bestimmten Angelegenheiten zu einer Aufspaltung des anwendbaren Rechts kommen.“ Betroffene müssen sich dann auf lange Prozesse, teilweise mit Auslandsaufenthalt, und eventuell anfallende Gerichtskosten einstellen. Um Missverständnissen entgegenzuwirken, sollte ein Ehevertrag zunächst deutlich machen, welches Recht beide Partner anerkennen wollen und wo ihr regelmäßiger Wohnsitz sein wird. Vermögensfragen klären Da sich auch die Vorschriften zum ehelichen Vermögen von Land zu Land stark unterscheiden, sorgt eine Art Kassensturz dafür, sämtliches Kapital sowie jegliche Schenkungen, Schulden und Investitionen jedes Partners festzuhalten. Besitzt etwa einer der Eheleute in seiner Heimat Land oder Immobilien, bietet sich eine Gütertrennung an. Dazu Rechtsanwalt Weisker von Urban Thier & Federer P.A.: „Sofern keine anderen, eindeutigen Vereinbarungen existieren, wird das Recht des Landes angewandt, in dem sich der Besitz befindet.“ Zudem bietet es sich an, im Vertrag festzulegen, nach welchem Recht der Ehegattenunterhalt im Fall der Scheidung geregelt werden soll. „Denn auch hier klaffen gewaltige Unterschiede“, merkt der Experte an und ergänzt: „Auch die Vollstreckung von Urteilen in diesem Bereich kann dann noch zu erheblichen Problemen im anderen Land führen. Es sollte daher stets eine bilinguale und in beiden Rechtssystemen umsetzbare Vereinbarung getroffen werden.“ Formvollendet Bleibt die Frage nach der Gültigkeit getroffener Vereinbarungen. Nicht alle Länder sehen Eheverträge vor, sodass es hier mitunter zu Problemen der Anerkennung etwaiger Dokumente kommen kann. „So besitzt ein in den USA oder Deutschland geschlossener sogenannter vorsorgender Ehevertrag beispielsweise im Rechtssystem des Vereinigten Königreiches keine Gültigkeit“, erklärt Harald Weisker. Plant also einer der Partner einen längeren Auslandsaufenthalt oder überlegt sogar, seinen Hauptwohnsitz dorthin zu verlegen, müssen die Dokumente entsprechend angepasst oder neu aufgesetzt werden. Hinzu kommen teilweise gravierende Unterschiede zwischen dem deutschen Erb- und Familienrecht und etwa dem in den USA. Um in jedem Fall einen rechtlich eindeutigen sowie gültigen Ehevertrag zu verfassen und auch stets über die aktuelle Rechtslage informiert zu sein, empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Experten einzuholen.

Vertrauen in die Altersvorsorge bricht ein

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Das Vertrauen in die Sicherheit der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge ist im Vergleich zum 4. Quartal 2015 deutlich gesunken. Das ergab die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend, die einmal jährlich die Stimmung unter den Bürgern und ihre Vorsorgebereitschaft ermittelt. Die Einschätzungen sind so niedrig wie seit 2010 nicht mehr. Die stärkste Stimmungsverschlechterung erlebte die private Altersvorsorge. Offenkundig schlägt sich die öffentliche Diskussion über Niedrigzinsen und die nicht enden wollende Kritik an der Riester-Rente immer stärker in den Einschätzungen der Sparer nieder.

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Sind Betteln und Hausieren verboten?

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Von der harmlosen Frage nach einem Euro bis zum Mitleid erregenden Erflehen von Almosen – in Deutschlands Innenstädten kommen immer mehr Bettler auf die Passanten zu. Aber inwieweit ist das Betteln hierzulande überhaupt erlaubt? Was beinhaltet das legale Erbitten von Almosen und was ist unangebrachte Belästigung. ARAG Experten geben Auskunft.

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