„Genau wie Auszubildende oder Arbeitnehmer sollten sich Studenten gegen Sachschäden, Krankheit, Berufsunfähigkeit und weitere Gefahren absichern“, empfiehlt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher des Finanzdienstleisters Dr. Klein & Co. AG. „So muss beispielsweise schon bei der Immatrikulation nachgewiesen werden, dass der angehende Student krankenversichert ist.“ Die Krankenversicherungsbescheinigung ist ausschließlich für das jeweilige Semester gültig und muss fortlaufend aktualisiert werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Ist ein Student bereits bei seinen Eltern mitversichert und hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine eigene Krankenversicherung unnötig. Mit Beginn des 25. Lebensjahres erlischt die kostenlose Familienversicherung und Studenten müssen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beitreten.
Der Monatsbeitrag liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen derzeit bei 77,90 Euro. Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind unterschiedlich, teilweise jedoch niedriger als die Kosten bei der gesetzlichen Kasse. Hinzu kommt bei der privaten Krankenkasse ein oftmals umfangreicherer medizinischer Leistungsumfang. Je nach gewünschtem Leistungsspektrum können die Kosten allerdings stark variieren. Auch das Eintrittsalter spielt bei der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der Kosten eine wichtige Rolle. Je jünger der Versicherte ist, desto geringer sind die Mitgliedsgebühren. Ein Vergleich mit einhergehender Beratung durch einen Versicherungsspezialisten ist daher empfehlenswert.
Wer bei Studienbeginn älter als 30 Jahre ist oder das 14. Semester bereits überschritten hat, muss sich nicht nur selbst versichern, sondern auch höhere Krankenkassenbeiträge einkalkulieren, da er sich regelmäßig schon normal versichern muss. „Aufpassen sollten auch Studenten, die einen Nebenjob annehmen. Sobald die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden überschreitet, müssen auch jüngere Studenten eine separate Krankenversicherung abschließen“, erklärt Gawarecki. „Doch auch hier gibt es wieder Ausnahmen – z.B. darf in den Semesterferien mehr gearbeitet werden.“
Haftpflicht ist Pflicht
Daneben ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besonders empfehlenswert. Besitzen die Eltern bereits eine Haftpflichtpolice, brauchen Studenten in der Regel keine eigene private Haftpflichtversicherung abzuschließen. „Das muss aber nicht bei jedem Vertrag der Fall sein. Viele Versicherungen beschränken die Familienversicherung beispielsweise auf die Erstausbildung oder auf ledige Studenten. Hier lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte der Versicherungspolice“, rät Gawarecki. Auch ausländische Studenten sollten für den Zeitraum ihres Studiums in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abschließen, um bei möglichen Schadensansprüchen gewappnet zu sein.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls bereits für Studenten sehr sinnvoll sein. Sie profitieren aufgrund ihres geringen Alters und der günstigen Berufsgruppen-Einstufung von besonders niedrigen Beitragssätzen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen knüpfen ihre Zahlungen jedoch an bestimmte Bedingungen und zahlen beispielsweise nur einen Erwerbsunfähigkeitsschutz oder erst, wenn mindestens zwei Drittel des Studiums absolviert wurden. Eine umfangreiche Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater ist deshalb wichtig.
Studium im Ausland
„Studenten, die ins Ausland reisen, sollten außerdem nicht vergessen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen“, so Gawarecki. Die Police gilt für Reisen bis zu 45 Tagen und zahlt beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen im Urlaub sowie einen eventuellen Rücktransport in die Heimat, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Studenten, die gar ein Auslandssemester, Vollzeitstudium oder Aufbaustudium in Ausland antreten wollen, müssen zusätzlich aufpassen: Für Studenten, die ein Studium in einem Mitgliedsland der EU oder einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes planen, ist der Versicherungsschutz durch bestehende Sozialversicherungsabkommen geregelt. Für diese Länder ist größtenteils die europäische Krankenversichertenkarten (EHIC) ausreichend, die kostenlos bei der Krankenkasse beantragt werden kann.
Soll in einem Land außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums studiert werden, muss der Student sich entsprechend den Regelungen des jeweiligen Gastlandes für die gesamte Studienzeit mit einer Auslandskrankenversicherung schützen und auf eine ausreichende Deckungssummen für die unterschiedlichen medizinischen Behandlungen achten. Besondere Vorsorge ist beispielsweise in Ländern wie den USA oder Kanada zu treffen. Hier können Eingriffe wie eine Blinddarmoperation zwischen 1.500 und 180.000 Euro kosten. Da mit diesen Ländern keine Sozialversicherungsabkommen bestehen, müssen Kosten auch für lebensnotwendige Eingriffe ohne entsprechende Auslandsversicherung vollständig privat vom Patienten aufgebracht werden. Es ist daher empfehlenswert, rechtzeitig die Anbieter und Leistungen ausführlich zu prüfen.