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Welche Versicherungen für Studenten wichtig sind

Private FinanzenGut versichert durch das Studium: Mit dem Start des Wintersemesters beginnt für viele Schulabgänger ein neuer Lebensabschnitt. Jetzt ändern sich jedoch nicht nur das Umfeld und die Aufgaben – auch der Versicherungsschutz muss nun neu überprüft und eventuell angepasst werden. Aber welche Policen brauchen Studenten eigentlich?

„Genau wie Auszubildende oder Arbeitnehmer sollten sich Studenten gegen Schadensfälle, Krankheit oder weitere Gefahren absichern.“, sagt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. „So muss beispielsweise schon bei der Immatrikulation nachgewiesen werden, dass der angehende Student krankenversichert ist.“ Ist dieser bereits bei seinen Eltern mitversichert und hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine eigene Krankenversicherung allerdings unnötig. „Aufpassen sollten jedoch Studenten, die einen Nebenjob annehmen. Überschreitet der regelmäßige monatliche Verdienst die Grenze von 385 Euro bzw. 450 Euro als Minijobber, müssen auch Studenten eine separate Krankenversicherung abschließen.“, erklärt Gawarecki.

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Besonders empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Besitzen die Eltern bereits eine Haftpflichtpolice, brauchen Studenten in der Regel keine eigene private Haftpflichtversicherung abzuschließen. „Das muss aber nicht bei jedem Vertrag der Fall sein. Viele Versicherungen beschränken die Familienversicherung beispielsweise auf das Erststudium. Hier lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte der Versicherungspolice“, rät Gawarecki.

Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits für Studenten sinnvoll sein. Sie profitieren aufgrund ihres Alters von besonders günstigen Beitragssätzen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen knüpfen ihre Zahlungen jedoch an bestimmte Bedingungen und zahlen beispielsweise erst, wenn mindestens zwei Drittel des Studiums absolviert wurden. Eine umfangreiche Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater ist deshalb wichtig.

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„Studenten, die viel reisen, sollten außerdem nicht vergessen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.“, empfiehlt Gawarecki. Die Police gilt für Reisen bis zu 45 Tagen und zahlt beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen im Urlaub sowie einen eventuellen Rücktransport in die Heimat, sofern dieser medizinisch notwendig ist.

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