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Kfz-Versicherung für Neuwagen: Nur Vollkasko bietet umfassenden Schutz

© GDV DLNeuwagen, hochwertige Autos sowie finanzierte oder geleaste Fahrzeuge sollten grundsätzlich vollkaskoversichert werden. Nach aktuellen Angaben des Kraftfahrtbundesamtes wurden im letzten Jahr insgesamt rund drei Millionen PKW neu zugelassen – mehr als 1,1 Millionen davon auf private Halter.

Im Hinblick auf die Absicherung der Fahrzeuge entscheidet sich die breite Masse der Neuwagenkäufer für einen Vollkaskoschutz und beherzigt damit den Rat vieler Versicherungsfachleute und Verbraucherschützer. Die Experten von TopTarif haben vor diesem Hintergrund das Leistungsspektrum der Vollkaskoversicherung genauer unter die Lupe genommen und zeigen, warum und für wen diese sinnvoll ist.

„Bei der Versicherung ihres fahrbaren Untersatzes können Verbraucher zwar grundsätzlich frei zwischen reinen Haftpflichtversicherungen und Policen mit Teil- oder Vollkaskoschutz wählen. Jedoch bietet nur die Vollkaskoversicherung einen umfassenden Rundum-Schutz“, so Daniel Dodt von TopTarif. „Ein solcher Schutz sollte insbesondere bei neuen und wenigen Jahren alten Fahrzeugen sowie bei hochwertigen Modellen gewählt werden.“ Bei geleasten und finanzierten Fahrzeugen wird die Vollkaskoversicherung hingegen häufig vorgeschrieben.

Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung: Worin unterscheiden sich die Policen?

Die für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt bei einem Unfall zwar die Schäden des Unfallgegners, nicht aber die des -verursachers ab. „Besonders bei neueren Fahrzeugen ist es daher ratsam, sich mit einer Kaskoversicherung auch gegen Schäden am eigenen Wagen abzusichern“, erklärt Dodt. Hierbei haben Verbraucher die Wahl zwischen Teil- und Vollkaskopolicen:

Die Teilkaskopolice bildet den Basisschutz und ist meist für Fahrzeuge sinnvoll, die älter als vier bis fünf Jahre sind. Sie bietet finanzielle Absicherung bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des PKW, etwa durch Diebstahl, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel und Blitzschlag, aber auch bei Überschwemmung, Wildschäden, Glasbruch, Marderbisse sowie Kurzschlussschäden.

Ein echtes „Rundum-sorglos-Paket“ für neue Fahrzeuge bietet nur die Vollkaskoversicherung: Sie deckt neben den Leistungen der Teilkasko auch Vandalismus-Schäden ab. Darüber hinaus greift sie bei Fahrerflucht des Unfallgegners, wenn dieser nicht ermittelt werden kann oder insolvent ist. Werden Verbraucher im Ausland Opfer eines Unfalls, bei dem der Verursacher nicht oder zu gering versichert ist, kann ebenfalls die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Wichtigstes Leistungsmerkmal ist jedoch, dass sie bei selbstverschuldeten Unfällen auch die Schäden am eigenen Wagen reguliert. „Das heißt im Umkehrschluss, wer auf den Vollkaskoschutz verzichtet, bleibt bei einem selbstverschuldeten Unfall auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen. Bei einem durchschnittlichen Fahrzeugneuwert von rund 26.500 Euro in Deutschland kommt dies einem finanziellen Totalschaden gleich“.

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Zusätzlicher Pluspunkt des Vollkaskopakets: Je länger die Versicherten ohne Schaden unterwegs sind, desto höhere Rabatte erhalten sie für ihren Kaskoschutz – im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung, wo es keine derartigen Rabattstaffelungen gibt.

Haftpflicht- und Vollkaskoschutz: Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent

„Vor dem Abschluss einer Kfz-Police mit Vollkaskoschutz sollten immer Angebote mehrerer Versicherer miteinander verglichen werden. Preisunterschiede von 50 Prozent und mehr bei gleichen Leistungen sind zwischen verschiedenen Kfz-Versicherungen keine Seltenheit“, betont Dodt. So zahlt eine Berliner Familie* für den Haftpflicht- und Vollkaskoschutz ihres neuen VW Golf im günstigsten Falle etwa 595 Euro pro Jahr. Bei teuren Anbietern werden hingegen bis zu 1.125 Euro jährlich und damit eine fast doppelt so hohe Prämie fällig. Einen ersten Überblick über verschiedene Kfz-Versicherungsangebote ermöglichen kostenlose Vergleichsportale im Internet.

* Profil Familie: Berliner Ehepaar, beide 42 Jahre, Ehemann ist Fahrzeughalter und Hauptfahrer, beide angestellt, 2 Kinder unter 17 Jahre, kein Wohneigentum, VW Golf Variant 1.6 TDI, Wagen parkt in abschließbarer Tiefgarage, 20.000 km jährliche Fahrleistung, nur Ehegatten fahren mit dem Auto, Schadenfreiheitsklasse 12, Kfz-Haftpflicht mit Vollkaskoschutz (300 Euro SB VK, 150 Euro SB TK), freie Werkstattwahl, nur Angebote mit erhöhten Deckungssummen im Haftpflichtfall, Neupreisentschädigung von mindestens 12 Monaten und dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.

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