© SibylleMohn – Fotolia.comDie Landesregierung Baden-Württemberg hat am 21. Februar 2017 die Fortschreibung des „Luftreinhalteplans Stuttgart“ beschlossen und somit ein Fahrverbot für Diesel-Autos eingeführt. Dieses soll nach Informationen der Landesregierung ab dem Jahr 2018 gelten. Das wirft die Frage auf, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Gebrauchtfahrzeugwerte der betroffenen Fahrzeuge haben.
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