≡ Menu

Wenn das gemeinsame Sorgerecht an unterschiedlichen Nationalitäten scheitert

Rechtsanwältin Patricia M. Lee von der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer P.A.

Rechtsanwältin Patricia M. Lee von der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer P.A.

Ob es um Frau, Mann oder Kinder geht: Eine Scheidung stellt für alle Beteiligten eine große Belastung dar. Es gibt viele Dinge zu klären und zu besprechen – und dies parallel zur emotionalen Achterbahnfahrt. Kommen die Scheidungswilligen aus verschiedenen Staaten, wie beispielsweise Deutschland und den USA, multiplizieren sich die möglichen Streitpunkte.

Rechtsanwältin Patricia M. Lee von der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. dazu: „Dies gilt erfahrungsgemäß umso mehr, wenn Kinder involviert sind. Hier kommt es häufig zu Gerichtsverfahren, etwa wenn einer der Eheleute mit den Kindern zurück in sein Heimatland möchte.“

Mitsprache beim gemeinsamen Sorgerecht

Grundsätzlich müssen Verheiratete sich bei einer Trennung entweder gütlich über das Sorgerecht ihrer Kinder einigen oder ein Richter trifft diese Entscheidung für sie. Nach Jahrzehnten, in denen dieses oft nur einem Partner zugesprochen wurde, ist das gemeinsame Sorgerecht inzwischen keine Seltenheit mehr. „Also müssen beide Eltern gemeinsam oder ein Richter darüber entscheiden, wo sich das Kind wie lange aufhält und wo es wohnen darf“, weiß Patricia M. Lee. Dies bedeutet, dass vor jedem Ortswechsel des Kindes eine Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten eingeholt werden muss. „Wenn Eltern sich nicht einigen können oder erhebliche Bedenken eines Elternteils gegen einen dauerhaften Umzug vorliegen, muss das Gericht über den Wohnortwechsel entscheiden“, stellt die Expertin für Familienrecht fest.

Umzug ins Ausland?

Vor allem bei geplanten dauerhaften Ortswechseln ins Ausland kommen Anwälte und Richter zum Einsatz, da hier die Interessen beider Ex-Partner aufeinanderprallen und häufig keine gütliche Einigung erfolgt. „Gerichte stellen bei ihren Überlegungen das Wohl des Kindes in den Vordergrund, was dafür sorgt, dass die Entscheidungen sehr unterschiedlich ausfallen“, erklärt Patricia M. Lee. Zu berücksichtigende Punkte sind hierbei die Bindungsstärke des Kindes zum jeweiligen Elternteil, die Beziehungskontinuität, das Fortbestehen des Verwandten- und Freundeskreises sowie die Erziehungseignung. Ein wichtiger Punkt ist ebenfalls der Kooperationswille, dem abwesenden Elternteil weiterhin Besuche und sonstige Kontakte zum Kind zu ermöglichen. Von Bedeutung sind abei eindeutig formulierte Besuchsrechte, um sicherzustellen, dass diese später auch durchgesetzt werden können.

Kindesentführung durch Elternhand

Immer häufiger gibt es Fälle, in denen Eltern ihr Kind nach einem Wochenende oder Urlaub nicht an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückbringen oder es in einem unbeobachteten Moment entführen. In einem solchen Fall greift das sogenannte Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, zu den Unterzeichnern gehören auch die USA und Deutschland. Patricia M. Lee stellt fest: „Dieses Abkommen gewährt bei einer solchen Entführung beiden Elternteilen bestimmte Rechte, allerdings besitzen Richter und Anwälte sehr oft wenige Kenntnisse über die Haager Konvention. Von großer Bedeutung ist daher ein entsprechend international erfahrener Fachanwalt, damit der Prozess in einem fremden Land nicht mehr Kräfte als ohnehin schon kostet.“

Unterstützung von kompetenten Anwälten

So vielfältig die Gründe für einen Sorgerechtsstreit sind, so vielfältig stellen sich auch die möglichen rechtlichen Verwicklungen dar. Unabdingbar ist dabei die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsbeistand – vor allem bei international gelagerten Fällen. Bei Letzteren empfiehlt Patricia M. Lee: „Betroffene sollten eine Anwaltskanzlei beauftragen, die in beiden betreffenden Rechtssystemen Kompetenz und Erfahrung besitzt. Denn die präzise Formulierung und Form einer Anordnung beeinflusst in großem Maße ihre Durchführbarkeit in anderen Staaten.“

Praxisbeispiele:

Übersiedlung in die USA gestattet: Als gutes Beispiel dient der Fall eines Vaters, der verhindern wollte, dass seine Ex-Frau mit der zweijährigen Tochter zurück in ihr Heimatland USA zieht. Er beantragte das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der Begründung, dass eine Übersiedlung in die USA einen kontinuierlichen Umgang mit seiner Tochter kaum noch möglich mache. Tatsächlich entschied allerdings das Gericht im Sinne der Mutter: „Ihr Wunsch, in ihr Heimatland zurückzukehren, sei verständlich und die stärkere Mutter-Tochter-Beziehung erfordere, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter zu belassen“, führt die Expertin der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. aus.

Auswandern ins Ausland nicht möglich: Aber auch der umgekehrte Fall kommt vor. Eine Mutter hatte das alleinige Sorgerecht beantragt, um ins Ausland zu ziehen. Dort hatte sie eine Beziehung zu einem Mann aufgenommen, mit dem sie zusammenleben wollte. Diese Begründung reichte dem Oberlandesgericht Koblenz nicht – vor allem weil die Mutter nach Auffassung der Richter zu dem Zweck wegziehen wollte, das Umgangsrecht des Vaters zu untergraben. Patricia M. Lee kommentiert: „Dieses Verhalten ließ Zweifel an ihrer Toleranzfähigkeit und damit an ihrer Erziehungseignung entstehen.“

{ 0 comments… add one }

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.