Beim Wohn-Riester handelt es sich um eine clevere Finanzierungsstrategie für die eigenen vier Wände. Seit dem Jahr 2008 können Riester-Sparer ihr Vorsorgevermögen auch für die Finanzierung und Entschuldung selbst genutzten Wohneigentums verwenden. Der amtliche Begriff dafür lautet „Eigenheimrente“. Landläufig ist vom „Wohn-Riester“ die Rede.
Unterschieden werden zwei Fördermöglichkeiten. Nämlich:
- Der Sparer kann das bereits vorhandene Versorgungsvermögen (inklusive staatlicher Förderung) eines laufenden Riester-Vertrags als Eigenkapital beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums verwenden. Alternativ dazu kann ein Immobilieneigentümer durch die Entnahme von Kapital aus dem Riester-Vermögen ein laufendes Hypotheken-Darlehen (teilweise) tilgen.
- Insbesondere durch den Abschluss eines Riester-Bausparvertrags kann die staatliche Vorsorge-Förderung sinnvoll zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums verwendet werden.
„Durch die eigenen Riester-Beiträge und Zulagen bzw. die Steuerersparnis ist eine Eigenkapitalbildung möglich, die die Haushaltskasse des künftigen Eigentümers bzw. Bauherrn schont“, betont Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung.
Fazit: Die Riester-Rente ist und bleibt ein exzellenter Baustein der eigenen Altersvorsorge. „In Kombination mit weiteren Vorsorge-Angeboten lässt sich die bei vielen drohende Altersarmut verhindern“, ist Philipp Gruhn überzeugt.