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Private Rentenversicherung: Altersversorgung mit Perspektive

Schock
Fast jeder in Deutschland macht sich Sorgen, ob er später im Alter genügend Geld haben wird, um seinen Lebensunterhalt ohne Probleme zu bestreiten. „Die Sorge ist berechtigt. Denn wer allein auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, dürfte größere finanzielle Probleme bekommen“, weiß Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. Nach der Rentenreform, die die damalige rot-grüne Koalition im Jahr 2001 auf den Weg gebracht hatte, wird die gesetzliche Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 nur rund 43 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erreichen. Entsprechend hoch ist die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen der gesetzlichen Monatsrente und dem zuletzt im Berufsleben gut geschriebenen Nettoeinkommen. Diese Versorgungslücke beträgt im Schnitt aller Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamten oder Bezieher einer berufsständischen Versorgung „rund 800 Euro im Monat. Das ist ein Mittelwert. Bei Gutverdienern sind es sogar einige Hundert Euro mehr“, erklärt Philipp Gruhn.

Gesetzliche Rente durch private Altersvorsorge ergänzen Mit und nach der Rentenreform wurde ein System staatlich geförderter Vorsorge auf- und ausgebaut. „Mit Riester-Rente, Basis-Rente sowie der betrieblichen Altersvorsorge über Entgeltumwandlung können die Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente weitest gehend geschlossen
werden“, erläutert Gruhn. Dank Zulagen, Steuerersparnissen oder – wie bei der betrieblichen Altersvorsorge – zusätzlichen Vorteilen bei der Sozialversicherung sei der eigene finanzielle Aufwand überschaubar und deshalb für fast Jeden zu verkraften.

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Bei der eigenen Vorsorgestrategie zu berücksichtigen ist überdies, dass es die staatlichen Zulagen und Steuervorteile nicht zum Nulltarif gibt. Denn die späteren Leistungen der Riester- und der Basis-Rente sowie Zahlungen zum Beispiel aus der betrieblichen Direktversicherung müssen versteuert werden. Das ist ein Ausgleich für die staatliche Förderung der eigenen Altersvorsorge während des Arbeitslebens.

Bisweilen stellt sich die Frage, ob Riester-Rente & Co. allein die von der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter hinterlassenen Versorgungslücken schließen können. „Falls nicht, sollte die Eigenvorsorge beispielsweise durch eine klassische oder eine Fondsgebundene Private Rentenpolice komplettiert werden“, rät Gruhn.

Zwar wird diese Form der eigenen Altersvorsorge in der Ansparphase staatlich nicht gefördert. Zum Ausgleich muss aber nur ein Bruchteil der späteren Rentenzahlungen versteuert werden.

Fester Zins, Überschüsse, lebenslang garantierte Rente

Der Sparanteil der Beiträge zu einer klassischen Privaten Rentenversicherung wird derzeit mit 1,75 Prozent verzinst. Neben dieser Garantieverzinsung, die auch „Rechnungszins“ genannt wird, bekommen Versicherungsnehmer so genannte Überschussbeteiligungen gut geschrieben.

Die Versicherer geben somit Gewinne, die hauptsächlich aus der Investition des angesammelten Kapitals resultieren, an ihre Kunden weiter. „So können die Versicherungsnehmer langfristig eine attraktive durchschnittliche
Rendite erzielen“, sagt Gruhn. Aufgrund des Zinseszinses summieren sich die regelmäßigen Beiträge des Versicherungskunden über Jahre und Jahrzehnte zu einem ansehnlichen Versorgungsvermögen, mit dem die magere gesetzliche Rente spürbar aufgebessert werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Chance auf langfristig attraktive Renditen

Im Gegensatz zur klassischen Privaten Rentenversicherung erfolgt der Aufbau des Versorgungsvermögens bei einer Fondspolice mit Hilfe erstklassiger Investmentfonds. Je nach Risikoneigung des Anlegers können dies zum Beispiel Aktien-, Renten- oder Mischfonds sein. „Viele Policensparer entscheiden sich für ein Portfolio unterschiedlicher Fonds“, weiss der OVB Experte. Dadurch sei die individuell passende Verteilung von Chancen und Risiken möglich.

Vorteil einer fondsgebundenen Rentenversicherung: Langfristig bestehen gute Chancen auf einen sehr guten Vermögenszuwachs.

Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung „Sicherheit und Flexibilität sind unübersehbare Vorteile einer Privaten Rentenversicherung“, betont OVB Experte Philipp Gruhn. So kann der angehende Ruheständler zum Renteneintritt ein Kapitalwahlrecht ausüben.

Dies bedeutet: Er entscheidet sich gegen eine lebenslange Rente und für die Auszahlung seines bis dahin angesparten Versorgungsvermögens in voller Höhe. Die Entscheidung für eine Kapitalauszahlung hängt, im Übrigen wie jede Vorsorge- und Anlagestrategie, von der persönlichen Lebensplanung ab.

Sinnvoll ist sie zum Beispiel, falls der Versicherungsnehmer sein Eigenheim entschulden möchte, größere anderweitige Investitionen plant oder einfach sein Leben durch mehr Konsum genießen möchte. „Wobei aber ein weitreichender und deshalb kostspieliger Konsum dem Grundgedanken einer Privaten Rentenversicherung, nämlich der eigenen Altersversorgung, widersprechen würde“, gibt Philipp Gruhn zu bedenken.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, damit auch im hohen Alter finanziell alles bestens geregelt ist, entscheidet sich für die lebenslangen Rentenzahlungen. Die Versicherer garantieren eine bestimmte Rentenhöhe, unabhängig ob der Versicherungskunde 80, 90 oder gar mehr als 100 Jahre alt wird. Die tatsächlichen Rentenzahlungen sind aber spürbar höher, weil der Privat-Rentner zusätzlich zur garantierten Rente erneut eine Überschussbeteiligung erhält. Diese kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen, weil sie hauptsächlich vom Anlageerfolg des Versicherers abhängig ist. Tipp: Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit können Versicherungsnehmer auch für den Partner bzw. die Partnerin finanzielle Vorsorge treffen. Im Todesfall wird dabei die Rente für den vereinbarten Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt.

Steuervorteile für Privat-Rentner

Private Rentenversicherungen haben, insbesondere im Vergleich zu Kapitalanlagen bei Banken und Sparkassen sowie zu Investments in festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien, klare Steuervorteile. Bei Festgeldkonten und Staatsanleihen zum Beispiel verlangt das Finanzamt von den Zinsen, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person ausgeschöpft ist, 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommen Soli-Zuschlag und oft auch die Kirchensteuer. Im Ergebnis bleiben von jedem Zinseuro nach Zugriff des Finanzamtes nur gut 70 Euro-Cents übrig.

„Demgegenüber fällt der Zugriff des Finanzamts auf die Leistungen einer Privaten Rentenversicherung erkennbar milder aus“, erklärt der OVB-Experte. Das bedeutet konkret: Private Renten werden mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Dieser macht nur einen Bruchteil der gesamten Rentenzahlung aus. Die – prozentuale – Höhe dieses Ertragsanteils hängt ab vom Rentenbeginnalter. Faustformel: Je später der Versicherungskunde seine private Rentenzahlung zum ersten Mal erhält, umso geringer ist der Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beispielsweise beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent der Zahlungen.

Grundlage für die Besteuerung ist der persönliche Steuersatz des Rentenbeziehers.

Ähnlich vorteilhaft sind die steuerlichen Regelungen, sobald sich der Versicherungskunde für die komplette Auszahlung seines Versorgungsvermögens entscheidet. Denn die Kapitalzahlung unterliegt ebenfalls nicht der Abgeltungssteuer plus Soli und Kirchensteuer. Stattdessen greift das Finanzamt lediglich auf 50 Prozent der Erträge, die in der Kapitalabfindung enthalten sind, zu. Voraussetzungen: Der Rentenversicherungsvertrag hatte eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren, und die Auszahlung des Vermögens erfolgt frühestens ab dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.

Übrigens: „Die Entscheidung zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger Rente muss der Versicherungsnehmer erst kurz Beginn der Rentenzahlung treffen. Somit ist diese Form der privaten Altersvorsorge perfekt zugeschnitten auf die weitere Lebensplanung sowie den finanziellen Bedarf im Ruhestand“, betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG

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