
Die weit überwiegende Anzahl der Widerrufsbelehrungen in Altverträgen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, ist bekanntermaßen fehlerhaft. Auch neuere Verträge mit sogenannten Widerrufsinformationen erfüllen oftmals nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und können daher auch heute noch wirksam widerrufen werden.