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SEPA-Umstellung – was man dazu wissen muss

FotaliaJeder Inhaber eines Girokontos kennt sie: Kontonummer und Bankleitzahl gehören zu jeder Überweisung. Doch nicht mehr lange. Denn ab dem 1. Februar 2014 gilt SEPA – der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (engl. Single European Payments Area). Wer dann Überweisungen tätigen will, muss IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) statt Kontonummer und Bankleitzahl angeben.

Insgesamt 32 Staaten beteiligt

Denn bislang hatten alle europäischen Staaten jeweils eigene Standards. Nur im internationalen Zahlungsverkehr wurden bereits die Buchstaben-Zahlen-Kombinationen von IBAN und BIC verwendet. Mit der Einführung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums gelten sie dann auch bei Überweisungen innerhalb Deutschlands. Die Einführung hat die Europäische Union den Mitgliedsstaaten mit einer Verordnung vorgegeben, die am 31. März 2012 in Kraft trat. Neben den 27 Mitgliedern der EU beteiligen sich auch die Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein und Norwegen an SEPA. Doch lange wird es auch die Kombination aus IBAN und BIC nicht geben. Ab 1. Februar 2016 reicht es dann aus, sowohl bei nationalen wie internationalen Überweisungen die IBAN anzugeben.

Deutsche IBAN haben 22 Stellen

Jedes Konto hat eine eigene internationale Kontonummer – die IBAN. Und eigentlich kennt jeder Kunde eines deutschen Kreditinstituts diese Zahlenkombination bereits, da sie vor allem aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl gebildet wird. Sie besteht im SEPA-Raum aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. Die ersten beiden Stellen sind stets die Buchstaben des Ländercodes. Es folgen zwei Prüfziffern und die maximal 30-stellige Kontoidentifikation. Für jedes der 32 Länder des SEPA-Raumes ist eine jeweils eigene Länge der Nummer festgelegt. Deutsche Konten verfügen alle über eine 22-stellige IBAN. Die BIC dagegen besteht aus einer acht- oder elfstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Sie setzt sich zusammen aus dem Bankcode mit vier Stellen, dem Ländercode sowie der Codierung des Ortes, an dem die Bank ihren Sitz hat, mit jeweils zwei Stellen und optional der dreistelligen Kennzeichnung der Filiale.

Ab wann es mit SEPA losgeht

Für Firmenkunden und Privatkunden gilt der Stichtag 1. Februar 2014. Allerdings hat der Gesetzgeber bei Privatkunden eine mögliche Übergangsfrist von zwei Jahren bis 2016 eingeräumt. Während dieser kann der Kunde weiterhin Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl beauftragen und ein von der Bank eingesetzter Konverter ermittelt aus diesen Daten IBAN und BIC. Über die Einräumung dieser Übergangsfrist entscheidet jedes einzelne Kreditinstitut in Deutschland für sich.

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