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Was Sie beim Auflösen von Lebensversicherungen beachten sollten

© Fotalia

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Waren Lebensversicherungen vor einigen Jahren noch ein gängiges Anlagemodell, fragen sich viele Versicherungsnehmer heute, ob ein Abschluss noch sinnvoll ist beziehungsweise bestehende Verträge vorzeitig gekündigt werden sollten.

Eine attraktive und zeitgemäße Geldanlage sieht nach Meinung von Rechtsanwalt Werner Dillerup von der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück anders aus: „Es fließt zu viel Geld in die Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie in den Risikoanteil, hinzu kommt das niedrige Zinsniveau. All diese Faktoren auf der Kostenseite führen dazu, dass keine angemessene Anlage zusammenkommt. In diesem Fall eignet sich ein fest verzinstes Sparbuch sogar besser, um Geld anzulegen.“ Eine zeitgemäße Anlagealternative stellen risikoarme Aktienfonds dar.

Vorzeitige Kündigung?

Eine Lebensversicherung stellt eine personenbezogene Individualversicherung dar, welche wirtschaftliche Risiken des Versicherungsnehmers oder der bezugsberechtigten Person abdecken soll. „Vertraglich vereinbart ist, dass die Gewinnausschüttung bei einer Lebensversicherung immer erst zum Ende der Vertragslaufzeit oder durch den Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer erfolgt“, erklärt Werner Dillerup. Zudem fallen hohe Kündigungskosten an, die zulasten des Kunden gehen. Von einer vorzeitigen Kündigung ist deswegen abzuraten, wenn nicht eine wirkliche Notwendigkeit in Form eines extremen finanziellen Engpasses vorliegt.

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Abrechnung prüfen

Problematisch ist, dass Lebensversicherung oder auch Bausparverträge oftmals als Tilgungsersatzleistung vorgesehen sind. Der Versicherungsnehmer plant in diesen Fällen, noch fällige Kredite, beispielsweise für das Eigenheim, mit der Lebensversicherung abzulösen. „Wird die Lebensversicherung dann fällig, folgt oftmals die böse Überraschung: Die erwartete Summe fällt deutlich kleiner aus“, weiß Rechtsanwalt Dillerup. Daher sollten sich Versicherungsnehmer in jedem Fall intensiv mit der Abrechnung auseinandersetzen, besonders unter dem Aspekt, ob auch alles ausgezahlt wurde, was ihnen vertraglich zusteht. „Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus werden sogenannte Risikokosten, welche sich gewinnmindernd auf die Rendite auswirken können, häufig zuungunsten des Versicherungsnehmers berechnet“, fügt der Rechtsanwalt hinzu. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Prüfung durch einen juristischen Beistand, der aufgrund der Komplexität des Themas und der Verträge selbst noch einmal einen Gutachter zurate zieht.

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