„Wenn am morgigen Freitag der Bundesrat auf seiner 953. Sitzung über den Gesetzentwurf berät, sollte in seinem Beschluss die Aufforderung enthalten sein, den nicht tarifgebundenen Betrieben einen leichteren Zugang zur reinen Beitragszusage zu verschaffen und damit auch diesen Unterneh-men eine Enthaftung zu ermöglichen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Bereits in den Emp-fehlungen der Bundesratsausschüsse, die sich mit dem Entwurf befasst haben, ist die Bitte enthalten, im Gesetzgebungsverfahren für nichttarifgebundene Betriebe einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in Versorgungseinrichtungen mit reiner Beitragszusage einzuführen.
„Für den Verzicht auf das Tarifprivileg bei der reinen Beitragszusage gibt es gute Argumente. So hat der Sozialbeirat, der nun keineswegs im Verdacht übermäßiger Unternehmerfreundlichkeit steht, in seinem aktuellen Gutachten zum Rentenversicherungsbericht die Auffassung vertreten, dass tariflose Branchen oder Bereiche bei der vorgelegten Gesetzesfassung die neuen Möglichkeiten nicht werden nutzen können“, begründet Morgenstern die DIA-Forderung. Das vom Arbeitsministerium befürchte-te „Wildwest“, das ausbreche, wenn die Beitragszusage nicht ausschließlich von den Tarifpartnern vereinbart werden darf, sei eine Fiktion. Überbetriebliche Pensionsfonds, die schon Erfahrungen mit nichtversicherungsförmigen Zusagen haben, sind durchaus in der Lage, auch ohne Vorgaben von Tarifpartnern einen funktionierenden Risikoausgleich im Kollektiv zu organisieren.
Sinnvolle Vorsorge
Sicher denkt niemand, der im Begriff ist zu heiraten, gern über das Thema Scheidung nach. Doch aller Romantik zum Trotz sollten besonders binationale Paare wichtige Grundlagen in einem notariellen Ehevertrag festhalten. Der Grund: „Innerhalb Europas und vor allem im nichteuropäischen Ausland sind die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen sehr groß“, klärt Rechtsanwalt Weisker auf. „Im Fall einer Scheidung wird zunächst ermittelt, welches Recht Anwendung findet. Was viele nicht wissen: Ohne Ehevertrag kann es in bestimmten Angelegenheiten zu einer Aufspaltung des anwendbaren Rechts kommen.“ Betroffene müssen sich dann auf lange Prozesse, teilweise mit Auslandsaufenthalt, und eventuell anfallende Gerichtskosten einstellen. Um Missverständnissen entgegenzuwirken, sollte ein Ehevertrag zunächst deutlich machen, welches Recht beide Partner anerkennen wollen und wo ihr regelmäßiger Wohnsitz sein wird.
Vermögensfragen klären
Da sich auch die Vorschriften zum ehelichen Vermögen von Land zu Land stark unterscheiden, sorgt eine Art Kassensturz dafür, sämtliches Kapital sowie jegliche Schenkungen, Schulden und Investitionen jedes Partners festzuhalten. Besitzt etwa einer der Eheleute in seiner Heimat Land oder Immobilien, bietet sich eine Gütertrennung an. Dazu Rechtsanwalt Weisker von Urban Thier & Federer P.A.: „Sofern keine anderen, eindeutigen Vereinbarungen existieren, wird das Recht des Landes angewandt, in dem sich der Besitz befindet.“ Zudem bietet es sich an, im Vertrag festzulegen, nach welchem Recht der Ehegattenunterhalt im Fall der Scheidung geregelt werden soll. „Denn auch hier klaffen gewaltige Unterschiede“, merkt der Experte an und ergänzt: „Auch die Vollstreckung von Urteilen in diesem Bereich kann dann noch zu erheblichen Problemen im anderen Land führen. Es sollte daher stets eine bilinguale und in beiden Rechtssystemen umsetzbare Vereinbarung getroffen werden.“
Formvollendet
Bleibt die Frage nach der Gültigkeit getroffener Vereinbarungen. Nicht alle Länder sehen Eheverträge vor, sodass es hier mitunter zu Problemen der Anerkennung etwaiger Dokumente kommen kann. „So besitzt ein in den USA oder Deutschland geschlossener sogenannter vorsorgender Ehevertrag beispielsweise im Rechtssystem des Vereinigten Königreiches keine Gültigkeit“, erklärt Harald Weisker. Plant also einer der Partner einen längeren Auslandsaufenthalt oder überlegt sogar, seinen Hauptwohnsitz dorthin zu verlegen, müssen die Dokumente entsprechend angepasst oder neu aufgesetzt werden. Hinzu kommen teilweise gravierende Unterschiede zwischen dem deutschen Erb- und Familienrecht und etwa dem in den USA. Um in jedem Fall einen rechtlich eindeutigen sowie gültigen Ehevertrag zu verfassen und auch stets über die aktuelle Rechtslage informiert zu sein, empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Experten einzuholen.
„Vergleich macht reich“, sagt der Volksmund. Wenn dies stimmt, müsste sich die finanzielle Situation der Berliner 2017 deutlich verbessern. Denn so oft wie in keinem anderen Bundesland lautet der Geld-Vorsatz hier für das neue Jahr: Wir wollen mehr vergleichen, beispielsweise die Konditionen für Strom, die Gebühren für Girokonten und die Kosten für Versicherungen.
Das ergab eine repräsentative GfK-Studie im Auftrag der Berliner Geldanlageplattform Savedo. Die meisten Deutschen (66 %) haben für 2017 Geld-Vorsätze gefasst. Dies zeigt die aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag von Savedo, für die insgesamt 1.006 Personen befragt wurden. An erster Stelle der Vorsätze für das neue Jahr steht bundesweit regelmäßig (mehr) zu sparen, etwa für die Altersvorsorge. An zweiter Stelle der finanziellen Absichten steht bei den Deutschen: Angebote genauer zu vergleichen, um weniger auszugeben (siehe Savedo-Pressemitteilung vom 27.12.2016).
Geld-Vorsatz 2017: Berliner schauen dieses Jahr genauer hin
Nach Bundesländern gefiltert, zeigen sich regionale Vorlieben in Sachen Geld-Vorsätze für das Jahr 2017 – ganz besonders bei den Berlinern. Fast jeder Zweite (47,2 %) hat sich vorgenommen, in diesem Jahr mehr zu vergleichen. Das ist deutlich mehr als der Bundesdurchschnitt mit 27,5 Prozent (siehe Tabelle „Geld-Vorsatz Nr. 1 für 2017 nach Bundesländern“).
Die Berliner sind in einem weiteren Punkt deutscher Spitzenreiter: Rund 79 Prozent der Hauptstädter gehen mit Geld-Vorsätzen in das neue Jahr, was mehr als der Bundesdurchschnitt (66 %) ist. Lediglich 21,1 Prozent der befragten Berliner gaben an, überhaupt keine Vorsätze in Sachen Geld zu haben.
Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt sind Spitzenreiter der Vorsatzlosen
Anders als die Berliner, bei denen der Teil der Vorsatzlosen gering ist, zeigen sich die Menschen in Rheinland-Pfalz/Saarland (42,9 % ohne Geld-Vorsätze) sowie Sachsen-Anhalt (51,2 % ohne Geld-Vorsätze) demgegenüber weitaus weniger interessiert.
Aber warum unterscheiden sich die Berliner so von dem Rest der Republik und warum haben sie sich für ihre Finanzen in 2017 so viel vorgenommen? Savedo-Chef Christian Tiessen lebt selbst in der Hauptstadt und hat eine Theorie: „Das Leben in Berlin ist in den vergangenen Jahren viel teurer geworden. Dem lässt sich am besten gegensteuern, indem man alle Ausgaben auf den Prüfstand stellt, und über Vergleiche lassen sich bessere Angebote finden.“
Allerdings lohnen sich Vergleiche über Plattformen nicht nur bei den Ausgaben, sondern auch bei Geldanlagen. Die Berliner wissen das offenbar, denn auch bei dem Vorsatz „bessere Sparzinsen finden“ liegen sie mit 20,3 Prozent über dem Bundesdurchschnitt (16 %).
Entgegen des Mainstreams: Im Osten Deutschlands sorgt man sich um das Girokonto und Gebühren
Zwei Bundesländer im Osten Deutschlands fallen etwas aus dem Mainstream-Raster, bei dem regelmäßig mehr Sparen oder mehr Vergleichen an erster Stelle steht. In Brandenburg will man zuallererst mehr auf Gebühren achten (27,8 %) und in Mecklenburg-Vorpommern möchte man künftig das Girokonto nicht mehr überziehen (34,8 %).
In Baden-Württemberg und Bayern hingegen steht wie beim Bundesdurchschnitt „regelmäßig (mehr) zu sparen“ an erster Stelle. Zudem wird das Klischee vom sparsamen Schwaben mit der Studie bestätigt. Denn mit 35,3 Prozent zu Gunsten der Spardisziplin liegt Baden-Württemberg bei diesem Geld-Vorsatz klar über dem Bundesdurchschnitt (28,9 %).