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Vor dem Winter Betriebshaftpflicht checken

© Michael Zimberov - Fotolia.comDie kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit ihr Schnee und Eis. Da nehmen Firmen und Privatpersonen oft den Service externer Hausmeister, Gebäudereiniger oder Landschafts- und Gartenbauer in Anspruch, die für sie Schnee räumen und streuen. Diese Dienstleister haften dann auch für etwaige Fehler. Deshalb gilt jetzt: Verantwortung übernehmen, die eigene Betriebshaftpflicht überprüfen.

Jetzt ist er da, der Winter, und auf Parkplätzen und Wegen, vor Gebäuden und Garagen muss sorgfältig Schnee geräumt und gestreut werden. Um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, engagieren viele Unternehmen und Privatpersonen dafür einen externen Dienstleister und geben damit auch die Haftung für Fehler an ihn ab. Das heißt: Wenn zum Beispiel auf einem Parkplatz jemand ausrutscht, stürzt, sich verletzt und klagt, ist der Dienstleister, der für die Sicherung und Reinigung der Fläche beauftragt wurde, vollumfänglich in der Pflicht. Das kann teuer werden. Deshalb heißt es jetzt für alle Gewerbetreibenden und Selbstständige, die Winterdienste anbieten und über die entsprechende Ausrüstung verfügen: Betriebshaftpflichtversicherung selbstständig überprüfen! Damit man auf einem unzureichenden Versicherungsschutz nicht „ausrutscht“.

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Sicherer Stand?

Wer beim Versicherungsschutz für Winterdienste sicher auf beiden Beinen stehen möchte, sollte rechtzeitig seine Betriebshaftpflicht unter die Lupe nehmen: Sind Winterdienste inkludiert und wenn ja, in welchem Umfang? Gilt die Versicherung nur für eigene oder auch für fremde Objekte? Gibt es Beschränkungen bezüglich der Quadratmeterzahl der Fläche? Ausschlüsse und Einschränkungen müssen aufgespürt und die bestehende Versicherung gegebenenfalls nachgerüstet werden. Oder man wechselt gleich zu einem anderen Anbieter.

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