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Kassen-Boni und Beitragsrückzahlungen unterliegen der Steuerpflicht

Prämien über 100 Euro, Boni und Beitragsrückzahlungen sollen den Kunden zum Abschluss oder Wechsel einer Krankenversicherung bewegen. Doch viele Kunden wissen nicht, dass solche Gelder von der Krankenkasse in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Auch die Versicherer melden diese dem Finanzamt. Die Stiftung Warentest berichtet in der Juli-Ausgabe von Finanztest, inwieweit das Finanzamt von Rückzahlungen oder Prämien der Krankenversicherungen profitiert.

Bei einer Prämie von 120 Euro bleiben beispielsweise nach der Abrechnung beim Finanzamt nur 76 Euro übrig. Prämien, Rückzahlungen oder Boni erhalten die Krankenkassenkunden, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen: 100 Euro bietet zum Beispiel die Techniker Krankenkasse jedem, der zur Krebsfrüherkennung geht und mindestens fünf weitere Angebote nutzt. Krankenversicherte, die Tarife mit Beitragsrückzahlung haben, bekommen bis zu einem Monatsbeitrag erstattet, wenn sie außer Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen beanspruchen.

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Die Stiftung Warentest rät, an den Steuerabzug zu denken, wenn man den Wechsel in eine neue Krankenversicherung erwägt, weil dort Prämien winken. Das gleiche gilt für einen Tarif mit Beitragsrückgewähr.

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