Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit ihr Schnee und Eis. Da nehmen Firmen und Privatpersonen oft den Service externer Hausmeister, Gebäudereiniger oder Landschafts- und Gartenbauer in Anspruch, die für sie Schnee räumen und streuen. Diese Dienstleister haften dann auch für etwaige Fehler.
Versicherung
Was bei der Kfz-Versicherung über den passenden Tarif entscheidet
Welche Versicherung zahlt bei Halloween-Streichen?
Am 31. Oktober 2013 ist Halloween. Dann ziehen wieder viele als Hexen und Gespenster verkleidete Kinder von Haus zu Haus und fordern „Süßes, sonst gibt’s Saures“. Streiche sind an diesem Tag an der Tagesordnung und die Mehrheit der Anwohner sieht über Toilettenpapier am Zaun oder einen Klingelsturm hinweg. Bei Sachschäden hört jedoch bei den meisten der Spaß auf. Doch wer haftet in diesen Fällen und welche Versicherung tritt für den entstandenen Schaden ein?
Jetzt Kfz-Versicherung kündigen und 2014 Geld sparen
Welche Versicherungen für Studenten wichtig sind
Gut versichert durch das Studium: Mit dem Start des Wintersemesters beginnt für viele Schulabgänger ein neuer Lebensabschnitt. Jetzt ändern sich jedoch nicht nur das Umfeld und die Aufgaben – auch der Versicherungsschutz muss nun neu überprüft und eventuell angepasst werden. Aber welche Policen brauchen Studenten eigentlich?
Welche Versicherungen Studenten brauchen
Neue Umgebung, neue Eindrücke, neue Herausforderungen – welcher junge Mensch denkt da an die Absicherung für Notfälle oder das Alter? Gerade für viele Studenten ist das Thema weit weg, wenn sie zum anstehenden Wintersemester ihre akademische Ausbildung beginnen. Zumal häufig das Geld für einen umfangreichen Versicherungsschutz fehlt. Von etlichen Policen lassen sie deshalb die Finger. „Dennoch lohnt es sich, in Ruhe zu überlegen und zu entscheiden, auf welchen Schutz man verzichten möchte und kann“, erläutert Jürgen Haschka von der PSD Bank München. Krankenversicherung: gesetzlich oder privat? Um eine Krankenversicherung kommt zwar niemand herum, doch haben gerade Studenten hier verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Studienanfänger sind zunächst auch weiterhin über ihre Eltern versichert. Sind diese in einer gesetzlichen Krankenversicherung, so sind die Kinder bis zum 25. Lebensjahr abgesichert. Der Schutz verlängert sich automatisch, wenn Wehr- oder Ersatzdienst geleistet wurde. Anschließend greift eine gesetzliche Studentenversicherung, die bis zum 30. Lebensjahr beziehungsweise bis zur Vollendung des 14. Semesters gilt. Die Beiträge sind dabei besonders günstig und liegen unter 80 Euro. Übt der Student einen Nebenjob aus, bei dem er mehr als 350 Euro verdient oder pro Woche mehr als 20 Stunden arbeitet, fällt er aus dem Versicherungsschutz der Eltern oder der studentischen Krankenversicherung heraus. „In diesem Fall muss man sich über das Arbeitsverhältnis krankenversichern lassen“, erläutert Jürgen Haschka. Vor Antritt des Studiums hat jeder die Wahl, ob er in die gesetzliche oder private Krankenversicherung gehen möchte. Die Entscheidung ist für den Rest des Studiums dann jedoch bindend. [ad] Was man bei einem Auslandsaufenthalt bedenken sollte England, Italien, Frankreich oder die USA – viele Studenten gehen während ihres Studiums für mindestens ein Semester ins Ausland. Doch bevor die Reise beginnt, sollte man sich Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Innerhalb Europas sind deutsche Studenten meist gut abgesichert, was die Leistungen der Krankenversicherung angeht. Doch kann eine ergänzende Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein, um auch den medizinischen Standard wie in Deutschland zu bekommen. Anders sieht es bei Aufenthalten etwa in den USA oder Südamerika aus. In diesem Fall sind Studenten auf eine private Krankenversicherung angewiesen, weil es keine Sozialversicherungsabkommen mit den entsprechenden Ländern gibt. „Die Versicherer bieten dabei verschiedenste Möglichkeiten an. Die Verträge haben allerdings eine feste Laufzeit, die in der Regel nicht verlängert wird“, erläutert Haschka. Eine Haftpflicht ist auch für Studenten sinnvoll Die Privathaftpflichtversicherung ist anders als etwa eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch sollte niemand auf diesen Schutz verzichten, auch Studenten nicht. „Fügt man einem anderen Menschen durch Unachtsamkeit Schaden zu, kann das schnell sehr teuer werden. Millionenbeträge sind durchaus möglich“, sagt Haschka. Er rät daher: „Die Mindestversicherungssumme sollte pauschal zwischen drei und fünf Millionen Euro liegen.“ Während des Studiums gilt eine Haftpflichtversicherung der Eltern meist auch für die Kinder. Es sei denn, der Nachwuchs war zuvor bereits berufstätig. Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder mit dem Ende einer vertraglich vereinbarten Altersgrenze (meist 25 Jahre) endet der Schutz über die Eltern. Haschka: „Im Anschluss daran muss und sollte sich jeder selbst um den Versicherungsschutz kümmern.“ Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Anreiz für jungen Menschen Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) soll den Lebensunterhalt sichern, wenn ein Mensch wegen einer Krankheit oder eines Unfalls seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Wer sich frühzeitig für eine entsprechende Versicherung entscheidet, kann meist mit günstigeren Beitragssätzen rechnen. „Hier besteht natürlich für junge Menschen der Anreiz, sich trotz eines schmalen Budgets für eine solche Versicherung zu entscheiden“, sagt Jürgen Haschka von der PSD Bank München eG. Außerdem gilt: Je gesünder der Neukunde, desto günstiger wird der Beitrag. Denn schon geringfügige gesundheitliche Einschränkungen können die monatlichen Kosten in die Höhe treiben. Der Kunde sollte neben der Beitragshöhe auch auf die weiteren Bedingungen achten. „So ist es wichtig, dass man später ohne weitere Gesundheitsprüfung die Vertragsmodalitäten den sich verändernden finanziellen Möglichkeiten anpassen kann“, rät Haschka. Sprengt der monatliche Beitrag für eine BUV den finanziellen Rahmen, kann man alternativ auch über eine Unfallversicherung nachdenken. [ad] Bei Unfall-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung muss der Student abwägen Eine Unfallversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn keine gesetzlichen Rentenansprüche bestehen – was bei den meisten Studenten der Fall ist ¬¬– und man keine BUV hat. Eine Berufsunfähigkeit wird meistens durch eine Krankheit ausgelöst, was nicht von einer Unfallversicherung abgedeckt wird. „Dafür ist der Beitrag bei einer BUV entsprechend deutlich höher“, sagt Haschka von der PSD Bank München eG. Wer sich dennoch für eine Unfallversicherung entscheidet und einem gefährlichen Hobby wie Fallschirmspringen oder Kitesurfen nachgeht, sollte darauf achten, dass der Vertrag dies entsprechend berücksichtigt. Bevor ein Student eine Hausratversicherung abschließt, sollte er sich genau überlegen, wie wertvoll sein Mobiliar und seine anderen Habseligkeiten in einer Wohnung sind. Auch das Fahrrad kann mitversichert werden. Eine Hausratversicherung gibt es schon für einen Beitrag von einigen Euro im Monat. Haschka von der PSD Bank München eG sagt: „Es lohnt sich aber nur bei teurem Hausrat, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.“ Auch eine Rechtsschutzversicherung ist kein Muss, kann jedoch sinnvoll sein. Durch einen Unfall im Straßenverkehr, einen Streit beim Aushilfsjob oder mit dem Vermieter können Studenten schnell in einen Rechtsstreit geraten. Der Beitrag beläuft sich je nach Absicherung und Anbieter auf 60 bis 200 Euro pro Jahr, kann aber auch deutlich teurer sein. Bevor ein Student sich jedoch für diesen Fall absichert, sollte er zunächst prüfen, ob er nicht über eine entsprechende Police der Eltern versichert ist. Haschka rät: „Ist er das nicht, so sollte er sich genau überlegen, für welche Bereiche er einen Rechtsschutz in Anspruch nehmen will. Ein umfassender Schutz für sämtliche Rechtsgebiete ist meist nicht notwendig.“
Neue Klassifizierungen verteuern die Kfz-Versicherung um bis zu 310 Euro
Die postleitzahlgenaue Berechnung durch neue Regional- und Typklassen verändert den Preis für ein Autoversicherung um bis zu 119 Euro in derselben Straße. Im ungünstigsten Fall müssen Verbraucher bis zu 310 Euro pro Jahr mehr bezahlen, wenn ihr Fahrzeug von der diesjährigen Umstufung bei den Regional- und Typklassen betroffen ist.
Entscheidungsmatrix: Welche Sachversicherung man braucht
Privathaftpflicht: Schäden durch Computerviren mitversichern
Computernutzer, die Viren oder Trojaner unwissentlich verbreiten, können dafür haftbar gemacht werden. Die private Haftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn der Versicherte Dritten bei der Nutzung des Internets oder beim elektronischen Datenaustausch unabsichtlich Schaden zufügt. Dies muss allerdings explizit im Vertrag eingeschlossen sein.
Was man zur Krankenversicherung bei einer Reise im Ausland wissen muss
Strahlende Sonne, blaues Meer, weißer Sand am Strand – all das und einiges mehr wünschen sich Millionen Menschen in Deutschland von den schönsten Wochen des Jahres. Doch diese Wochen sind weniger schön und bieten deshalb mehr Stress und auch Verdruss als Erholung, sobald der Urlauber erkrankt oder einen Unfall erleidet. Zwar hat „die medizinische Versorgung in vielen Urlaubsländern einen ähnlichen Standard wie bei uns in Deutschland, doch oft stellt sich die Frage, wer die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall übernimmt“, sagt Guido Heitz, Direktor Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. Keine oder nur unzureichende Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung Abhängig von der Erkrankung können die Behandlungskosten beträchtlich sein. Bei einem etwas stärkeren Sonnenbrand oder Magen-Darm-Problemen wegen der ungewohnten Ernährung im Urlaubsland sind die Behandlungskosten meist kaum der Rede wert. Um ein Vielfaches höher liegen sie aber nach einem Unfall oder Verletzungen, etwa beim Wandern, Wassersport oder Skilaufen. Das Problem: „Außerhalb der Europäischen Union übernimmt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise keine Behandlungskosten, sofern kein Sozialabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland besteht. Auch der Krankenrücktransport wird nicht übernommen“, erklärt OVB Experte Guido Heitz. In diesen Fällen muss der Patient die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, er hat vor Urlaubsbeginn eine so genannte Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen. „Diese bietet für einen geringen Beitrag in der Regel die Komplettübernahme der Kosten. Auch Verbraucherschutz-Organisationen wie die ‚Stiftung Warentest‘ halten deshalb diese Absicherung für sinnvoll“, fügt Guido Heitz hinzu. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung verhindert, dass die erhofften schönsten Wochen des Jahres bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder nach einem Unfall zu einem finanziellen Fiasko werden. Übernommen werden etwa die Kosten für eine ambulante und auch stationäre ärztliche Behandlung sowie für den Transport in ein Krankenhaus. Inbegriffen sind überdies notwendige Medikamente und Verbandsmaterial. Wichtig: Manche ärztliche Leistungen oder Hilfsmittel werden von einer Auslandsreise- Krankenversicherung nicht übernommen. Dazu zählen etwa die Kosten für absehbare Untersuchungen, zum Beispiel während einer Schwangerschaft, und auch Brillen oder Hörgeräte. Bei ärztlichen Behandlungen im Ausland, oft auch als „Gesundheitstourismus“ bezeichnet, verweigern die Versicherer ebenfalls eine Kostenübernahme. „Sehr sorgfältig planen sollten insbesondere chronisch Kranke, etwa Rheumatiker oder Allergiker, ihre Auslandsurlaube“, rät Guido Heitz von der OVB Vermögensberatung AG eindringlich. Hintergrund: Arztbesuche am Urlaubsort gelten als vorhersehbare Behandlungen und sind deshalb in der Regel nicht von einer geplanten Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt. Chronisch Kranke sollten Auslandurlaube sorgfältig planen Tipp: Rechtzeitig vor Urlaubsbeginn mit der gesetzlichen Kasse klären, dass diese die Kosten übernimmt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Auslandsreise-Krankenversicherung abgewunken hat. Extra- Tipp: „Privat Krankenversicherte sollten rechtzeitig klären, ob ihr Tarif einen ausreichenden Schutz und damit Abdeckung der Behandlungs- und sonstigen Krankheitskosten bietet. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer preiswerten Zusatzversicherung nötig, um die vollständige Übernahme der Kosten zu sichern“, betont Guido Heitz. Für deutlich weniger als 20 Euro Jahresbeitrag ist die Auslandsreise- Krankenversicherung eine sinnvolle Vorsorge bei einem ununterbrochenen Aufenthalt außerhalb Deutschlands bis zu acht Wochen. Der Vertrag ist auf zwölf Monate befristet und verlängert sich in der Regel automatisch. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Von älteren Auslandsurlaubern, in der Regel ab dem 60. Lebensjahr, verlangen die Versicherer wegen des dann erhöhten Gesundheitsrisikos einen Beitragszuschlag. „Wer länger als ununterbrochen acht Wochen im Ausland unterwegs ist, sollte sich unbedingt bei einem privaten Krankenversicherer nach dem notwendigen Risikoschutz erkundigen, weil die Auslandsreise-Krankenversicherung in diesem Fall die Behandlungs- und sonstigen Krankheitskosten nicht übernimmt“, empfiehlt Guido Heitz von der OVB Vermögensberatung AG.