Kinderbetreuung: Steuerfreies Rund-um-Sorglospaket vom Arbeitgeber sichern!

© olesiabilkei - Fotolia.com„Social Freezing“ in Deutschland? Kann, muss aber nicht sein! Deutsche Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter mit Kindern bereits heute und das auch noch steuerfrei. Insbesondere Arbeitgeberzuschüsse zur Unterbringung – inkl. Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen können steuer- und sozialversicherungsfrei erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Leistungen „zusätzlich“ zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt.

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