≡ Menu

Verbraucherschützer warnen Regierung vor Vertrauensbruch gegenüber Diesel-Fahrern

VW-Golf (c) Rabatt-Auto.de

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, hat Union und SPD vor weiteren Verzögerungen bei den Gesetzesplänen für neue Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal gewarnt. „Die Bundesregierung ist mit einem sehr konkreten Versprechen an die Geschädigten des Dieselskandals in die Koalition gestartet.

Ein Scheitern des Zeitplans kann sie sich nicht erlauben“, sagte Müller dem Handelsblatt. „Das wäre nicht nur juristisch ein Schlussstrich zulasten der Verbraucher, weil dann Ansprüche gegen VW verjähren würden. Das wäre vor allem ein Vertrauensbruch, der den Koalitionsparteien erheblich schaden würde.“ Deshalb überwiege die „Zuversicht in die politische Vernunft“.

[affilinet_performance_ad size=300×250]

Die Sorge der Union, aber auch der Wirtschaft, dass mit Musterfeststellungsklagen auch in Deutschland eine Klageindustrie nach US-Vorbild mit Erpressungspotential gegenüber Unternehmen entstehen könnte, hält Müller für unbegründet. „Diese Gefahr besteht überhaupt nicht, weil die Anwaltshonorare in Deutschland gesetzlich reguliert sind“, sagte der VZBV-Chef. Speziell bei der Musterfeststellungsklage seien sie so niedrig angesetzt, dass das Verfahren eher ein Zuschussgeschäft für den klagenden Verband werden dürfte. „Die viel größere Gefahr ist jetzt“, fügte Müller hinzu, „dass die Sorge vor amerikanischen Verhältnissen die Musterfeststellungsklage immer weiter verwässert.“ Die bisherigen Vorschläge dürften daher nicht zu einer „fortlaufenden Entschärfung des Instruments“ führen.

Eine Art „Positivliste“, auf der nur wenige, bundesweit tätige Dachverbände als klageberechtigt geführt würden, wie das die Union vorgeschlagen hatte, lehnt Müller ab. „Das wäre keine gute Idee, weil dann die vielen fachlich spezialisie rten und ortsnahen Einrichtungen herausfielen“, sagte der VZBV-Chef. „Deren Erfahrung und Sachkompetenz brauchen wir aber, um die Musterfeststellungsklage mit Leben zu füllen.“ Auch die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungszentren vor Ort sollten aus seiner Sicht die Möglichkeit haben, „Unrecht wieder gut zu machen“. Das könne nicht nur die Aufgabe eines Bundesverbands sein.

Müller plädierte dafür, gewinnorientierte Einrichtungen von der Möglichkeit der Musterklage „in jedem Falle“ auszuschließen, da das neue Klageinstrument „kein Geschäftsmodell“ sei. „Die dann übrig bleibenden gemeinnützigen Verbände müssen personell und finanziell so ausgestattet sein, dass sie die Verfahren sachgerecht führen und bei einer Niederlage die gesamten Prozesskosten bezahlen können“, fügte der Verbraucherschützer hinzu. „Auch eine mehrjährige Bestandsdauer kann sinnvoll sein, um die kurzfristige Gründung eines unseriöse n Klagevereins für den Einzelfall auszuschließen.“

{ 0 comments… add one }

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.