Nach der aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Riester-Rente das Erfolgsmodell der eigenen Altersvorsorge. Gut 16 Millionen Verträge zählten die Ministerialen Ende des dritten Quartals 2014. Platzhirsche sind die Versicherer mit rund 11 Millionen Policen. Gefolgt von den Fondsgesellschaften mit gut 3 Millionen Verträgen. Um die 1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben sich bislang für einen Wohn-Riester-Vertrag entschieden. Nur etwas mehr als 800.000 Verträge konnten Banken und Sparkassen vermitteln.
„Riestern ist seit mehr als zehn Jahren eine bewährte und lukrative Form der eigenen Altersvorsorge. Daran wird sich auch künftig nichts ändern“, ist Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln, überzeugt. Bis Silvester 2014 lohne der Vertragsabschluss besonders.
Garantiezins sinkt ab 1. Januar auf 1,25 Prozent
Weil die Renditen für als sicher geltende Staatsanleihen und andere Zinspapiere in den vergangenen Jahren deutlich auf ein heute historisch niedriges Niveau gesunken sind, muss auch der sogenannte Höchstrechnungszins, landläufig „Garantiezins“ genannt, bei Kapitalversicherungen ein weiteres Mal gesenkt werden. Und zwar von aktuell 1,75 auf künftig 1,25 Prozent. Wichtig: „Die Zinssenkung betrifft nicht laufende, sondern ausschließlich nach dem 31.12.2014 neu abgeschlossene Riester-Verträge“, erklärt OVB Experte Gruhn. Folge: Wer schon seit Längerem riestert, profitiert von höheren Garantiezinsen. Der Höchstrechnungszins betrug zum Beispiel in 2001, dem ersten Riester-Jahr, 3,25 Prozent. Veränderungen beim Garantiezins, ob nun nach oben oder nach unten, erfolgen nicht automatisch. Sie werden vom Bundesfinanzministerium, auf Empfehlung der Versicherungsmathematiker in der Deutschen Aktuarsvereinigung, entsprechend den Entwicklungen an den Kapital- und Zinsmärkten vorgegeben.
Staatliche Zertifizierung und Kontrolle
Von Beginn an haben Riester-Sparer größtmögliche Anlage- und Vorsorgesicherheit. Denn „der Gesetzgeber verlangt, dass das Riester-Vermögen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge und erhaltenen staatlichen Zulagen erreicht“, erklärt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG. Jedes Riester-Produkt muss staatlich zertifiziert sein, bevor es verkauft werden darf. Ohne Beitrags- und Zulagengarantie erfolgt diese Zertifizierung nicht.
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Staatliche Förderung: Zulagen und vielleicht auch Steuerersparnis
Riester-Sparer erhalten die staatliche Förderung entweder direkt als Zulage oder indirekt als Steuerersparnis. Beides gleichzeitig zu nutzen ist nicht möglich. Bei der Zulage wird unterschieden zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage. Beide wurden zuletzt im Jahr 2008 erhöht. Die Grundzulage auf 154 Euro pro Person und Jahr, die Kinderzulage auf 185 Euro je Sprössling.
Eine Ausnahme gilt für den Nachwuchs, der nach dem 31.12.2007 geboren wurde. „Für ihn erhalten Eltern 300 Euro Kinderzulage jährlich“, erläutert Philipp Gruhn. Ebenfalls seit dem Jahr 2008 bekommen Berufseinsteiger, die ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen einmaligen Förderbonus von 200 Euro.
Manche Riester-Sparer können eine noch höhere staatliche Förderung als die Zulagen herausholen, indem sie maximal 2.100 Euro jährliche Vorsorgebeiträge als Sonderausgaben beim Finanzamt Steuern sparend geltend machen. Davon profitieren in der Hauptsache Riester-Fans mit vergleichsweise hohen Einkommen und deshalb hoher steuerlicher Belastung.
Tipp: Den Sonderausgabenabzug beantragen Riester-Sparer bei der Steuererklärung mit dem ausgefüllten Formular „Anlage AV“. OVB Experte Gruhn empfiehlt Riester-Sparern, „gemeinsam mit einem versierten Berater in diesen Wochen zu überprüfen, ob bei laufenden Verträgen in diesem Jahr die staatliche Förderung komplett ausgeschöpft wird.“ Vergleichbares gilt für mögliche Steuerersparnisse.