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Steuerentlastung für pflegende Rentner

djd/Münchener Verein/B.Lark Vier Fünftel der Bevölkerung unterstützt steuerliche Entlastungen für pflegende Rentner. So können sich rund vier Fünftel der Bevölkerung mit der Idee anfreunden, pflegende Angehörige durch geschulte Ehrenamtliche – darunter vor allem auch Rentner – zu entlasten und eine steuerfreie Aufwandsentschädigung zu gewähren.

Das geht aus einer vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) beim Kölner Marktforschungsunternehmen YouGov in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage hervor. Dieser in der politischen Diskussion zur Altersvorsorge entstandenen Idee in Anlehnung an die steuerfreie Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Trainern in Sportvereinen stimmen 79 Prozent zu. Von Verbänden und Experten war der vom Bevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, vorgetragene Vorschlag hingegen zum Teil heftig kritisiert worden.

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Ein weiteres Konzept, das in der Umfrage ebenfalls zur Abstimmung gestellt worden war, erhielt sogar noch etwas mehr Zustimmung: So halten es 84 Prozent für richtig, den Umfang der steuerlich abzugsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen für den Pflegefall über die bislang geltenden Grenzen hinaus deutlich zu erhöhen. 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können derzeit von der tariflichen Einkommenssteuer abgezogen werden (maximal 4.000 Euro).

Die geringste Zustimmung, aber dennoch eine deutliche Mehrheit, fand das Alternativkonzept von regional organisierten Generationennetzwerken (stimme voll und ganz zu: 22 Prozent / stimme eher zu: 46 Prozent). In diesen Netzwerken, für die es bereits erste einzelne Beispiele gibt, betreuen jüngere Rentner Pflegebedürftige. Dafür erhalten sie auf einem Konto Stunden beziehungsweise einen Geldgegenwert gutgeschrieben, womit sie selbst im höheren Alter Pflegeleistungen im Netzwerk bezahlen können. Die Alternativkonzepte, die in der DIA-Umfrage zu Auswahl gestellt wurden, fanden vor allem in der älteren Generation Befürworter, besonders deutlich fiel dieser Unterschied bei der höheren steuerlichen Abzugsfähigkeit von Pflegeleistungen auf.

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