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Parteien wollen Geburtsfehler der Riester-Rente nur halbherzig kurieren

RenteIn den Parteiprogrammen fehlen konsequente Maßnahmen, die künftig verhindern, dass sich die Altersvorsorge von Geringverdienern in der Rentenphase als umsonst erweist. Klare Festlegungen auf konsequente Maßnahmen, mit denen verhindert wird, dass die private Altersvorsorge von Geringverdienern in der Rentenphase umsonst war, weil diese auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, fehlen weitgehend in den Programmen der Parteien zur Bundestagswahl. Das ergab eine Auswertung der Wahlprüfsteine, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) vorgenommen hat.

Zumindest eine teilweise Freistellung von der Anrechnung plant die FDP, für die ein Grundfreibetrag von 100 Euro „denkbar“ sei, während das darüber hinausgehende Vorsorgeeinkommen nur zu 20 Prozent berücksichtigt wird. Die CDU/CSU spricht allgemein von Freibeträgen, ohne deren Umfang zu beziffern. Die SPD will zumindest „prüfen“, ob für Alterseinkommen die Regeln zu den Hinzuverdienstgrenzen sowie der Vermögensanrechnung aus dem SGB II auf das SGB XII übertragen werden können. Das würde zu einer Ausnahme für Altersvorsorgevermögen führen, sofern es nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. In den Wahlprogrammen von Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke ist von einer „teilweisen Anrechnung“ beziehungsweise „großzügigeren Freibeträgen“ die Rede.

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„Die Parteien gehen das Problem nur halbherzig an. Die meisten Formulierungen zu diesem Punkt sind wachsweich. Sie bieten daher wenig Gewähr, dass nach den Bundestagswahlen der Geburtsfehler der Riester geheilt wird“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Das DIA fordert schon seit längerem, dass die Anrechnung der geförderten Altersvorsorge auf die Grundsicherung aufgegeben wird. „Bislang wird den Arbeitnehmern mit geringem Einkommen jegliche Motivation genommen, Geld für das Alter zurückzulegen und dadurch die staatlichen Zulagen zu nutzen. Altersvorsorge ist aber doch Konsumverzicht, der im Nachhinein nicht bestraft werden darf.“

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  • Ingrid Rothschild 10. September 2013, 12:15

    Ich sehe die Änderungen an der Riester Rente trotzdem als wichtig und gut, dass die Politik aber so hin und her rudert wie im Artikel beschrieben hätte ich nicht gedacht. Vor kurzem habe ich diesen Artikel: http://www.riesterrente-heute.de/3913/2013/01/18/riester-rente-aenderungen-2013/ gelesen, da klang das alles ziemlich fix und nach klaren Aussagen.

    Gruß Ingrid, ich hoffe da tut sich was!

  • Michael 12. Mai 2018, 13:54

    In meinen Augen hat sich bei der Riester Rente bis heute rein gar nichts verbessert. Das angesprochene Problem, dass diese Form der Altersvorsorge später mit der Grundversorgung des Sparers verrechnet wird, halte ich für ein totales K.O.-Kriterium für jeden Gering- sowie Normalverdiener! Da lob ich mir die gute alte Privatrente nach §22 EStG, denn im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Kombination kann der Sparer hier 100% von seinem Kapitalwahlrecht Gebrauch nehmen und sich oder seinen Liebsten noch den ein oder anderen Wunsch erfüllen (Urlaub, Sportwagen, Studium der Tochter etc.), bevor er unweigerlich ins soziale Netz reinfallen muss …

  • Michael 12. Mai 2018, 13:56

    In meinen Augen hat sich bei der Riester Rente bis heute rein gar nichts verbessert. Das angesprochene Problem, dass diese Form der Altersvorsorge später mit der Grundversorgung des Sparers verrechnet wird, halte ich für ein totales K.O.-Kriterium für jeden Gering- sowie Normalverdiener! Da lob ich mir die gute alte Privatrente nach §22 EStG, denn im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Kombination kann der Sparer hier 100% von seinem Kapitalwahlrecht Gebrauch nehmen und sich oder seinen Liebsten noch den ein oder anderen Wunsch erfüllen (Urlaub, Sportwagen, Studium der Tochter etc.), bevor er unweigerlich ins soziale Netz reinfallen muss …

  • Michael 12. Mai 2018, 14:00

    p.s. der 2te Kommentar hat den richtigen Link zur Quelle (zwecks EStG) …
    Gruß Michael

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