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Dien Grünen wollen bisher nicht pflichtversicherte Selbständige in Rentenversicherung einbeziehen

Bündnis 90 / Die Grünen wollen künftig nicht pflichtversicherte Selbständige in die Rentenversicherung einbeziehen.Rente Das geht aus einer Antwort der Partei auf Wahlprüfsteine des Deutschen Institutes für Altersvorsorge (DIA) hervor. Gerade dieser Personenkreis sei heute für das Alter häufig sehr schlecht abgesichert, wird als Begründung angeführt.

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Bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ist der Oppositionspartei die „Sicherheit besonders wichtig“. Wer in die betriebliche Altersversorgung einzahle, müsse auch sicher sein, dass „diese Gelder gut und sicher angelegt“ seien. Deswegen sei eine ausreichende Hinterlegung mit Eigenkapital sehr wichtig. Dabei dürften aber kleinere Anbieter nicht überfordert werden.

Die Mitnahme und Übertragbarkeit von Betriebsrenten auch über die Ländergrenzen der Europäischen Union hinweg müsse vereinfacht und verbessert werden.

Viele Menschen haben im Übrigen nach Ansicht von Bündnis 90 / Die Grünen durch die Finanzkrise und Falschberatungen von Banken das Vertrauen in die private Altersvorsorge verloren, weshalb sich künftig die Schaffung eines öffentlichen Basisproduktes anbiete.
Menschen, die sich im Wirrwarr der Fördermöglichkeiten nicht zurechtfänden, könnten so über eine öffentliche Stelle kapitalgedeckte Altersvorsorge betreiben. Auch solle die Transparenz der jetzigen Produkte deutlich erhöht werden.

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Zur derzeitigen Diskussion über die Kalkulation von privaten Leibrenten kritisiert die Partei, dass die Mindestzuführungsverordnung den Kunden bei Kostenüberschüssen lediglich 50 und bei Risikoüberschüssen nur 70 Prozent der Erträge verspreche. Wenn man bedenke, dass bei Lebensversicherungen mehr als 97 Prozent eindeutig im Eigentum des Kunden sei, halte man die derzeitige Verteilung der Überschüsse nicht für gerecht. Außerdem würden durch die unverhältnismäßige Aufteilung der Überschüsse Anreize für Fehlkalkulationen gesetzt, die zu unverhältnismäßig hohen Kosten- und Risikoüberschüssen führten. Eine Erhöhung der Überschussanteile der Kunden sei daher angemessen.

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