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Lebensversicherung: Kündigen oder verkaufen?

FotaliaWer seine Kapitalversicherung kündigt, wird häufig vom Versicherer mit mickrigen Beträgen abgespeist. Vom Sparguthaben samt Zinsen werden die Kosten für den Risikoschutz, Provision, Verwaltung und in vielen Fällen auch noch eine Stornogebühr in Höhe von drei bis fünf Prozent abgezogen. Je nach Tarif und Gesellschaft kann es passieren, dass bei einer Stornierung in den ersten fünf bis zehn Jahren nicht einmal die einbezahlten Beiträge erstattet werden. Für den, der gerade Geld braucht, ist guter Rat teuer.

Obwohl die Stornoquote für Lebensversicherungsverträge laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft leicht rückläufig ist, wird am Ende der oft 30-jährigen Laufzeit weniger als jeder zweite der bundesweit circa 90 Millionen Verträge erfüllt. „Niemandem ist geholfen, wenn man aus übertriebenem Sicherheitsstreben oder auch aus Bequemlichkeit blind an Verträgen festhält“, so Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH. „Auch wenn man bei Lebens- und Rentenversicherungen immer die Absicherungsaspekte abwägen muss, stellt sich die Frage: Sollte man schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen?“

Welche Alternative gibt es zur Kündigung?

Der erfahrene Finanz- und Versicherungsfachwirt beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dieser Thematik. „Ob es darum geht, freigewordenes Kapital aus wenig ertragsstarken Lebensversicherungen oder Bausparverträgen renditestärker anzulegen oder etwas zu finanzieren – viele unserer Kunden haben sich anfangs nur mit der eventuellen Kündigung ihres Versicherungsvertrages beschäftigt. An die Möglichkeit des Verkaufs der Police dachten sie meist erst im zweiten Schritt.“
Der Hauptgrund, bestehende Verträge zu kündigen oder zu verkaufen ist wohl, dass viele sich von hohen Beitragszahlungen befreien oder über ihren derzeitigen Rückkaufswert frei verfügen möchten. „Das trifft auch auf Selbständige zu, wenn sie schnell und unkompliziert liquide Mittel brauchen“, so Früchtl weiter. Der Aufwand für Einkommensnachweise und lästige Bonitätsprüfungen sei überflüssig und der Unternehmer würde sich Zeit und Nerven sparen.

Ablauf eines Policenverkaufs im Einzelnen

Bei der Prolife in Ingolstadt geht man finanziell in Vorleistung und übernimmt die Abwicklung des Vertrages. Die Bearbeitungszeit ist auch aus diesem Grunde unabhängig von Kündigungsfristen und der Reaktionszeit der Versicherungen. Achtzehn Tage nach Eingang der vollständigen Kaufvertragsunterlagen wird der Kaufpreis in einer Summe ausbezahlt.Für diese Leistung berechnet das Unternehmen natürlich eine Gebühr. Im Gegenzug dafür erfolgt eine Überprüfung der Rückkaufswerte nach neuester BGH-Rechtsprechung durch Fachanwälte, die sich ausschließlich mit dieser Materie befassen. Wenige Wochen später, nach Auflösung des Versicherungsvertrages, kann es bereits zu einer weiteren Zahlung kommen, da die Lebensversicherer oft zu hohe Stornoabschläge einbehalten haben oder der Rückkaufswert falsch berechnet wurde.

Doch das ist noch nicht alles. Prolife erfasst alle Policen in einem eigenen System und sollte sich etwas Neues in der Rechtsprechung ergeben, überprüft das Unternehmen die Policen nochmals. „Drei Jahre lang suchen wir Nachzahlungsmöglichkeiten und werden nicht selten fündig. Unsere Kunden freuen sich immer über weitere, unerwartete Geldeingänge und mancher Verkauf wird dadurch nachträglich zum zweiten Mal ein lukratives Geschäft“, führt Michael Früchtl aus und der Erfolg gibt ihm recht.

Aktuelle Beispielrechnung: Vertragseinreichung am 03.02.2014

Rückkaufswertangabe der Versicherung EUR 1.964,47
abzgl. Gebühren EUR – 250,00
18.02.2014 Zahlung an den Kunden: EUR 1.714,47
Tatsächliche Auszahlung der Versicherung: EUR 2.488,47
31.03.2014 Zahlung der Differenz an den Kunden: EUR 484,00
22.12.2014 Nachzahlung (neue Rechtsprechung): EUR 864,41
Bisherige Gesamtzahlung an den Kunden: EUR 3.062,88

Der Kunde hat durch den Verkauf im Vergleich zur Kündigung 34,58% mehr ausgezahlt bekommen. Das sogenannte Clearing, die Überprüfung der Police auf weitere Nachzahlungs-Möglichkeiten nach neuer Rechtsprechung, läuft aber noch weiter bis zum 31.12.2017.

Eine Prüfung lohnt sich:
Auch wenn man im Augenblick nicht an eine Kündigung oder den Verkauf des Lebensversicherungsvertrages gedacht hat – sollte man kurzfristig Geld brauchen, könnte das genau die richtige Lösung sein.

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