Wer während oder unmittelbar nach der Ausbildung oder dem Studium berufsunfähig wird, bekommt normalerweise keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Denn der Anspruch entsteht erst, wenn man mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Erwerbsminderungsrente reicht mit durchschnittlich 680 Euro im Monat meist nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen. Sie zahlt im Ernstfall eine zusätzliche monatliche Rente.
„Wer noch keinen Beruf hat, kann auch nicht berufsunfähig werden“, meinen viele Studenten. Michael Rosch, Leiter Produktmanagement Leben bei der HDI Lebensversicherung AG, betont: „Ein großer Irrtum, denn der Verlust der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters. Deshalb ist es nie zu früh, sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern. In jungen Jahren lohnt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Viele sind in diesem Alter topfit und zahlen aufgrund ihres Gesundheitszustands eine günstige Prämie.“
Wer im Fall der Fälle nicht auf ein angespartes Vermögen oder seine Familie zurückgreifen kann, für den ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft eine Alternative, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das macht sie zu einer der wichtigsten Versicherungen.