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Was die steuerliche Gleichstellung von Dienstwagen und Dienstrad bringt

© SibylleMohn - Fotolia.comCool, trendy, günstig….Dienstrad! Seit 2012 unterstützt eine Änderung im Steuergesetz Arbeitnehmer dabei, ihren Traum vom Pedelec oder eBike zu realisieren. Fahrradfahren ist längst nicht mehr nur etwas für das sonnige Wochenende. Mehr als drei Viertel aller Wege liegen im Entfernungsbereich bis zehn Kilometer und das Fahrrad kann innerstädtisch nachweislich auf den kurzen Strecken das schnellste Verkehrsmittel sein. Daher nutzen viele Arbeitnehmer heute bereits ihr Rad, um so gesünder und günstiger ihren Arbeitsplatz anzufahren. Fahrradfahren ist ein Trend – eine Lebenshaltung.

Noch entspannter und gelassener wird es mit dem Pedelec oder eBike. Das eBike setzt da an, wo das herkömmliche Rad an seine Grenzen stößt. Selbst im Business-Outfit kommt man nicht so leicht ins Schwitzen und stressfrei zum Kundentermin. Pedelecs und eBikes stehen für Dynamik und Lifestyle und bieten eine einfache und produktive Lösung, auch Zielgruppen zu erreichen, die bislang noch zögern.

Der Nationale Radverkehrsplan 2020 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht durch die Förderung des Radverkehrs „einen Beitrag zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Eine besondere Rolle spielt hier das Thema Gesundheit. (…) Darüber hinaus führen die Einsparung klimaschädlicher Emissionen sowie die Vermeidung von Lärm, Feinstaub und anderen Schadstoffen zur Entlastung von Mensch und Umwelt und schaffen ein besseres Klima in den Städten sowie auf dem Land.“

„Mit den passenden Leasingangeboten unterstützen wir Unternehmen und Arbeitnehmer in ihrem Engagement, ein modernes Mobilitätskonzept umzusetzen“, sagt Ronald Bankowsky, Geschäftsführer von Leasing eBike in Bremen. Seit 2012 ist das Dienstrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Der Arbeitgeber tritt als Leasingnehmer auf. Die Leasingraten für den Dienstwagen sind nahezu bilanzneutral – so verhält es sich jetzt auch mit den Leasingraten für das Pedelec und eBike. Für den Arbeitnehmer bietet sich die Möglichkeit, ein modernes und hochwertiges eBike oder Pedelec z.B. im Wert von 3.500,00€ zu fahren und mit nur 1% des Listenpreises, also 35,00€ als geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei einem Lohnsteuersatz von 30% entstehen Kosten um die 10,50€ im Monat. Genaueres zu der Gesetzesänderung wissen auch die Steuerberater.

Das Plus an Entlohnung – Dienstrad als Gehaltsbaustein

Durch die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland kommen letztlich bei einer klassischen Lohnerhöhung oft nur ca. 60% beim Arbeitnehmer an. Da der Wunsch nach mehr „Netto vom Brutto“ bleibt, werden heute weitere Möglichkeiten der Lohnoptimierung genutzt. Eine für Arbeitnehmer zunehmend attraktive Form dieser Entgeltumwandlung ist das Dienstfahrzeug. Das Dienstrad ist dem Dienstwagen gleichgestellt. So sieht es die Änderung im Steuergesetz Ende 2012 vor.

Durch die Erweiterung der 1%-Regelung auf Fahrräder gibt es damit einen weiteren attraktiven Gehaltsbaustein, gerade bei den hochwertigen Rädern, wie Pedelecs und eBikes. Verzichtet z.B. ein Mitarbeiter zugunsten eines Dienstfahrzeugs auf Teile seines Arbeitslohns, winken zusätzlich Einsparungen bei der Lohnsteuer und bei den Sozialabgaben. Unternehmer wünschen sich, engagierte und motivierte Mitarbeiter an sich binden zu können. Für Arbeitnehmer sind Werte wie Nachhaltigkeit, Innovation und Verantwortung zunehmend wichtiger, wenn sie auf ihren Arbeitgeber blicken. „Ebikes als Teil zukunftsorientierter Mobilitätskonzepte verbinden hier perfekt die unterschiedlichsten Aspekte. Sie ermöglichen Steuerersparnis sowohl für den Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und einen zusätzlichen Imagegewinn“, so Ronald Bankowsky, Geschäftsführer von Leasing eBike in Bremen.

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