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Fehlende Nachlass- oder Betreuungsregelung führt oftmals zum Zerfall des Vermögens

Steuerberaterin Bettina Rau-Franz

Steuerberaterin Bettina Rau-Franz

Der Tod ist leider immer noch ein Tabuthema, über das man nicht gern spricht. Nur zu gerne wird dabei die Erkenntnis verdrängt, dass es einen selbst ganz schnell und unvorbereitet treffen kann. Aber nicht nur der Tod alleine ist für Unternehmer und für Privatpersonen unter finanziellen und familiären Gesichtspunkten ein Risiko. Ein längeres Koma, verursacht durch Krankheit oder Unfall, stellt die Familie und/oder das Management ebenso schnell vor existenzbedrohende Probleme. Deshalb sollten nach Ansicht von Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rechtzeitig die entscheidenden Fragen beantwortet werden: Wer hat entsprechende Vollmachten, um die finanzielle Existenz der Angehörigen und/oder der Mitarbeiter zu sichern und den finanziellen Verpflichtungen des Betroffenen nachzukommen? Wer führt das Unternehmen weiter? Wer kann Darlehen aufnehmen, Mietverträge unterschreiben, Kündigungen aussprechen? Liegt eine Generalvollmacht vor? Gibt es für die kranke Person eine Betreuungsverfügung? Gibt es ein Patiententestament bzw. gibt es überhaupt ein Testament?

„Ob Tod, Koma, Demenz oder Alzheimer, um einen finanziellen Gau zu vermeiden, bedarf es schon zu Lebzeiten einer vollumfänglichen, vorausschauenden finanzplanerischen, rechtlichen und steuerrechtlichen Beratung für den Ernstfall. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte allenfalls die Hälfte! Und wenn man stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt der/die Lebensgefährte/in gar nichts. Selbst verfasste Testamente sind oft falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und/oder missverständlich. Die bittere Folge: Streit in der Familie, teure gerichtliche Auseinandersetzungen, Zerfall des Vermögens oder wenn es ganz schlimm kommt, erbt der Staat“, erklärt die Steuerberaterin.

Bettina M. Rau-Franz, die auch gleichzeitig zertifizierte Testamentsvollstreckerin ist, rät deshalb, Ehegatten/Lebenspartner gezielt zu bedenken. Wenn Organisationen geholfen werden soll, empfiehlt sich die Gründung einer Stiftung. Immer mehr Privatleute, Firmen und Organisationen gründen eine Stiftung. Zurzeit sind es 3.026 gemeinnützige Stiftungen in NRW. Es ist einfacher und kostengünstiger als viele Menschen glauben.

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Eine Generalvollmacht, eine Betreuungsverfügung, ein Patiententestament und ein Testament – notariell beglaubigt – sind für den Steuerexperten ein unbedingtes Muss, wenn ein Nachlass zu regeln ist:“Ohne Generalvollmacht und Patientenverfügung wird in der Regel im Betreuungsfall ein staatlich bestellter Betreuer eingesetzt, der zwar künftig alle finanziellen Fäden in der Hand hält, bei Vermögensentscheidungen die Wertvorstellungen und den Willen des Patienten aber nicht einbeziehen kann, weil er sie nicht kennen kann“, so die zertifizierte Testamentsvollstreckerin.

Deshalb empfiehlt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz: „Wer absolut sicher gehen will, dass die Vollstreckung seines letzten Willens wirtschaftlich kompetent umgesetzt wird, sollte rechtzeitig einen zertifizierten Testamentsvollstrecker einsetzen. Erfahrungsgemäß ist der Steuerberater aufgrund des meist langjährig gewachsenen, vertrauensvollen Mandatsverhältnisses für immer mehr Menschen die erste Wahl bei der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers. Denn er kennt aufgrund der langjährigen Bindung auch die familiären Beziehungen bestens und verfügt über die notwendigen umfassenden finanziellen und steuerlichen Informationen, die organisatorischen Strukturen und im Idealfall auch über das notwendige juristische Fachwissen“.

Vor allem die Dauertestamentsvollstreckung – wenn zudem minderjährige Kinder, unter Betreuung stehende Familienangehörige oder Unternehmen betroffen sind – stellt in organisatorischer, fachlicher und zeitlicher Hinsicht hohe Anforderungen an den Testamentsvollstrecker, denen nur eine Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei gewachsen ist.

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