„Drum prüfe, wer sich lange bindet, ob sich vielleicht was Bessres findet.“ Ein guter Rat – auch für Kreditnehmer. Der erste Blick gilt oft nur dem Zinssatz, aber der Teufel steckt im Detail. Das Angebot mit den niedrigsten Zinsen ist nicht automatisch das Beste. Viele Klauseln sind unwirksam, viele Gebühren unzulässig. Der Kredithilfeverein aus München nimmt alte und neue Verträge genauer unter die Lupe.
Seit 2009 befindet sich der Referenzzinssatz, an dem sich die meisten Kredite und Geldanlagen orientieren, auf ungebremster Talfahrt. Gut, wer jetzt ein Darlehen benötigt und sich einen Kredit zum „Schnäppchenpreis“ sichern kann. Weniger gut finden die Niedrigzinsen jene Verbraucher, die sich durch alte Verträge geknebelt fühlen und noch jahrelang viel höhere Zinsen zu zahlen haben. Was die Wenigsten wissen: Egal, ob alter oder neuer Kreditvertrag – wer zur Überprüfung des Kleingedruckten professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann viel Geld sparen! Leider wird diese Chance oft versäumt. Die Verbraucher denken leider oft: Das kostet mich nur Geld, Zeit und Mühe. Und unterm Strich kommt wahrscheinlich doch nichts raus…
„Irrtum!“ meint der Kredithilfeverein und bietet hier praktische Unterstützung. Das Angebot richtet sich nicht nur an Privatkunden, es kann ebenso von Maklern und Finanzberatern als Extraservice für ihre Klienten genutzt werden. Der Vereinsvorsitzende Denis Krebs erläutert die Intension der Einrichtung: „Unser Verein wurde als Anlaufstelle für geschädigte Kreditnehmer ins Leben gerufen. Dahinter steht ein kompetentes Team aus Bank- und Finanzfachwirten, die große Erfahrung in der Durchsetzung von Verbraucherrechten haben. Gemeinsam werden bedeutsame Gerichtsurteile gesichtet und die Verbraucher darin unterstützt, Recht zu bekommen sowie auch meistens viel Geld zurück zu erhalten.“
Dreh- und Angelpunkt der Vereinsarbeit ist die akribische Überprüfung vielfältigster Verträge aus dem Kredit- und Versicherungswesen. Die Erstüberprüfung ist stets kostenfrei. Und liefert oft fundierte Gründe, um im zweiten Schritt einen kleinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten und sich gegen versteckte Klauseln und unrechtmäßige Gebühren zur Wehr zu setzen. Dank der starken Solidargemeinschaft, die der Verein aufgebaut hat, kann er das volle finanzielle Risiko tragen sowie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Wurde dem Kreditnehmer dann erfolgreich zu seinem Recht verholfen, wird der Gewinn einfach zwischen Kunde und den beteiligten Dienstleistern aufgeteilt.
Der Kredithilfeverein arbeitet mit zahlreichen Spezialisten aus dem Bereich des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes zusammen. Was die Experten dabei alles zu Tage fördern, sollte jeden Kreditnehmer aufrütteln:
· In rund 80 % aller Kreditverträge von August 2002 bis Mitte 2010 sind unwirksame Vertragsklauseln enthalten. Das heißt, Restschuldversicherungen und Kreditverträge können rückwirkend widerrufen werden. Dies gilt auch, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt bzw. durch einen weiteren Kredit abgelöst wurde.
· In zwei Dritteln der Immobiliendarlehensverträgen sind ebenfalls Vertragsteile fehlerhaft und dadurch unwirksam. Damit haben die Verbraucher die Möglichkeit, den Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigungen vorzeitig aufzulösen und das aktuell sehr niedrige Zinsniveau für eine Umfinanzierung zu nutzen.
· Auch bei ca. 70 % der bereits vorzeitig getilgten Immobilienfinanzierungen gibt es unwirksame Klauseln. Davon profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten oder noch sollen.
· Grobe Fehler sind auch in Leasingverträgen mit Restwertklauseln. Oft werden Restwerte falsch berechnet.
Unstimmigkeiten aller Art finden sich zudem in Gewerbekrediten bzw. in Krediten, mit denen Unternehmen ihre Steuerzahlungen finanzieren.
„Es ist unglaublich“, meint Denis Krebs „was sich alles an Unregelmäßigkeiten in den Verträgen versteckt. Daher ist es unser Anliegen, möglichst viele Finanzberater als Multiplikatoren zu gewinnen. Hier appellieren wir eindringlich, sich nicht nur nach laufenden, sondern auch nach bereits abgelaufenen Krediten zu erkundigen. Dieser Service bringt dem Klienten bares Geld zurück. Auch der Makler profitiert und sichert damit vor allem sein gutes Image, was Empfehlungen und neue Kunden nach sich zieht.“