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Immer mehr Kreditnehmer werden bei der Finanzierung abgezockt

© ArTo - Fotolia.comKreditbearbeitungsgebühren? „Völlig unzulässig!“ meinen Verbraucherschützer. „Völlig legitim und allgemein üblich.“ behaupten die Banken. Dazwischen steht der Verbraucher – auf den Kredit angewiesen, doch unzufrieden mit überhöhten Zusatzkosten und der unsicheren Rechtslage. Wie man sich helfen lassen kann.

Als Abonnent von „Stiftung Warentest“ war Matthias Herrmann eigentlich informiert. Seit Monaten griff die Zeitschrift das Thema immer wieder auf: „Kreditbearbeitungsgebühren sind unrechtmäßig.“ „Eine Klagewelle rollt an.“ „Siegeszug der Verbraucheranwälte.“ Doch als er entschied, sich einen neuen BMW zu leisten, galt seine Aufmerksamkeit anderen Dingen. Würde ihm die BMW Leasing Bank tatsächlich den hohen Kredit über 65.000 Euro gewähren? Ein paar Tage bangten er und seine Frau – dann ging es an die Unterzeichnung des Vertrages. Beiläufig wurde er auf den Passus Bearbeitungsgebühr hingewiesen. „Nur“ 2,85 Prozent – nach Aussage des Sachbearbeiters: „durchaus human“. Bei anderen Geldinstituten und Leasingbanken wäre diese obligatorische Gebühr wesentlich höher. Matthias Herrmann schluckte, unterzeichnete und freute sich auf seinen BMW.

Die Freude wurde allerdings getrübt, als er erneut in einem Magazin über die Unrechtmäßigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren las. Es war auch von der Hartnäckigkeit der Banken die Rede, die sich so lange stur stellen würden, bis der Kunde mit dem Anwalt käme. Selbst dann wäre die Aussicht auf Erfolg und Rückzahlung eher selten. Matthias Herrmann beriet sich mit seiner Frau. „Lass mal“, meinte diese „wenn die auch so stur sind, bleiben wir noch auf den Anwaltskosten sitzen. Und am Ende kündigen sie uns sogar den Kredit…“ Er ließ es. Aber das Thema beschäftigte ihn weiter, bis er von einem Kredithilfeverein hörte. Er recherchierte sofort im Internet und plötzlich ging alles ganz schnell: Antragsformular ausfüllen, Mitgliedschaft erlangen und Vollmacht erteilen. Den Rest erledigte der Verein. Wenige Wochen später hatte er satte 928,00 Euro und damit 50 Prozent der Bearbeitungsgebühr wieder zurück auf seinem Konto.

Dieser Fall ist nur einer von vielen. Und absolut typisch für das Verhalten der Banken und die Unwissenheit der Kunden. „Auch die Banken wissen, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind“, erklärt Guido Lennè, Fachanwalt für Bankrecht. „Man versucht nun, die Rechtsprechung aufzuhalten, zu blockieren, zu verzögern, um möglichst wenigen Kunden ihr Geld zurückgeben zu müssen.“ Die Hinhalte-Taktik folge einem einfachen Prinzip: Erst nachgeben, wenn die Klage droht! Dann eine Teilzahlung anbieten, damit der Kunde nicht vor Gericht geht. Kommt die Klage trotzdem, dann nimmt man die Niederlage für diesen Einzelfall hin und zahlt.

Laut Umfrage der Verbraucherzentrale lag die Quote für „freiwillige“ Rückzahlungen im Frühjahr 2013 bei gerade einmal fünf Prozent, inklusive Teil-Rückzahlungen. Oft muss erst das Landgericht oder auch das Oberlandesgericht bemüht werden, bis die Banken einlenken und der Grund für das Nachgeben liegt auf der Hand: Sie möchten um jeden Preis vermeiden, dass die Klage bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geht. Seit 2010 haben bereits acht Oberlandesgerichte mit eindeutigem Tenor entschieden: Die Prüfung der Kreditwürdigkeit nimmt die Bank im eigenen Interesse vor und darf für diese Leistung daher auch keine zusätzlichen Entgelte verlangen. Laut einer Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen verweigert immer noch jedes dritte Geldinstitut die Rückzahlung mit der Begründung: Die oberlandesgerichtliche Rechtssprechung sei nicht maßgeblich, da es noch kein höchstrichterliches BGH-Urteil dazu gäbe. Nun bilden sich immer mehr Klagezusammenschlüsse, um baldmöglichst einen Präzedenzfall auf Ebene des BGH zu erreichen. Dann wird es eng für die Banken. Laut Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stehen mindestens 1,5 Milliarden Euro an, die dann im Falle eines verbraucherfreundlichen BGH-Urteils von allen Banken zurückbezahlt werden müssten.

Doch was macht „Otto Normalverbraucher“, wenn er weder das Geld noch die Nerven hat, solch ein Grundsatzurteil abzuwarten? Wie verhält er sich, wenn sein Geldinstitut außerdem mit der Verjährungsfrist pokert und versucht, die Angelegenheit bis zu den erforderlichen drei Jahren nach Vertragsabschluss auszusitzen? „Bewahren Sie Ruhe. Wir holen die unrechtmäßigen Bearbeitungsgebühren für Sie zurück!“ verspricht jetzt der Kredithilfeverein e. V. aus München. Er arbeitet nach einem einfachen und deshalb erfolgreichen Prinzip: Der Kreditvertrag wird kostenfrei geprüft. Bestehen gute Aussichten, die Kreditbearbeitungsgebühren zurück zu erhalten, kann der Kreditnehmer gegen eine geringe Aufnahmegebühr Vereinsmitglied werden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt dann ein Netzwerk von Spezialisten die Verhandlungen. Die ungerechtfertigten Bankgebühren werden rückgefordert. Falls erforderlich, wird Klage eingereicht. Anwalts- und Gerichtskosten werden in voller Höhe vom Verein übernommen. Das Mitglied trägt keinerlei finanzielles Risiko und erhält bei Erfolg 50 Prozent der Rückerstattung. Die anderen 50 Prozent fließen als Erfolgshonorar an externe Dienstleister.

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