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Mehr Eigenvermarktung und Transparenz – wie Makler auf das Bestellerprinzip reagieren

© Igor Mojzes - Fotolia.comAm 1. Juni treten Bestellerprinzip und Mietpreisbremse in Kraft. 69 Prozent von Deutschlands Maklern erwarten, dass sich Mietpreisbremse und Bestellerprinzip negativ auf ihr Geschäft auswirken.

Das zeigt eine repräsentative Ad-hoc-Umfrage von Immowelt unter mehr als 800 deutschen Maklern. Der Anteil der Immobilienprofis, der negative Auswirkungen auf sein Geschäft befürchtet, war mit 57 Prozent bereits bei der ersten Umfrage von Immowelt im November 2013 hoch, mit zunehmender Aktualität des Themas stieg er aber nochmals um 12 Prozentpunkte.

Besser über Leistungen informieren

86 Prozent der Immobilienprofis rechnen laut Studie damit, dass Vermieter in Zukunft vermehrt versuchen werden, ihre Immobilien in Eigenregie an den Mann zu bringen. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, wollen 53 Prozent der Makler in Zukunft noch besser über ihre Leistungen informieren. Ihr Aufgabenspektrum ist breit: Exposés, Grundrisse und Mietverträge erstellen, ortsübliche Preise analysieren, rechtliche Rahmenbedingungen im Auge behalten, Anzeigen aufgeben, Interessenten betreuen und sie durch das Objekt führen. Sollten die Vermieter in Zukunft auf die Expertise der Makler verzichten und ihre Objekte tatsächlich selbst vermitteln, könnten Einkommensverluste auf die Makler zukommen und Streitigkeiten auf die Mieter und Eigentümer. Denn 79 Prozent der Makler gehen davon aus, dass es zwischen Mietern und Vermietern deutlich häufiger kriseln wird, wenn der Makler als Vermittler wegfällt.

Preismodelle und Angebotspakete

Doch nicht alle Makler sehen die Gesetzesänderung als Bedrohung. Fast jeder 4. (24 Prozent) ist überzeugt, dass sich das Image der Immobilienmakler in Zukunft positiv verändern wird. 29 Prozent der Makler machen aus der Not eine Tugend – sie gehen in Zukunft mit neuen Ideen auf die Kunden zu. Ihr Plan: mit Transparenz, attraktiven Preismodellen und Angebotspaketen die Kunden überzeugen. So könnten einzelne Dienstleistungen – wie etwa die Erstellung eines Exposés – vergütet und Paket-Preise für Vermieter mit mehreren Objekten angeboten werden. Oder dem Kunden wird eine kostenlose Neuvermittlung zugesagt, sollte der Mieter innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder abspringen.

Die Ad-hoc-Umfrage zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip wurde innerhalb des Immobilien-Professional-Panels (IPP) der Immowelt AG durchgeführt, dem ersten deutschen Profi-Panel für Marktforschung in der Immobilienbranche. Am IPP nehmen ausschließlich Fachleute aus der Immobilienwirtschaft teil. An der Ad-Hoc-Umfrage beteiligten sich 833 Immobilienprofis.

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