Jährlich passieren Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende, morsche Baumteile – speziell in den stürmischen Herbst- und Wintermonaten. Um Schäden und daraus resultierenden Schadenersatz zu vermeiden, sollte jeder Baumeigentümer sicherstellen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht.
Deshalb empfiehlt es sich, den Zustand der Bäume regelmäßig zu kontrollieren. Einige Baumschädigungen, beispielsweise im Wurzelraum oder morsche Stellen im Stamm sind jedoch mit bloßem Auge nicht erkennbar.
Baumeigentümer ist für Schäden verantwortlich
Wenn etwas passiert, haftet grundsätzlich der Baumeigentümer. Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei HDI: „Nur wenn dieser beweisen kann, dass er seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat oder der Schaden auch bei Beachtung der Verkehrssicherungspflicht eingetreten wäre, kann er sich der Haftung entziehen.“
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Spezialisten für die Baumkontrolle beauftragen
Ein Baum sollte beim Einwirken von äußeren Einflüssen wie Schnee oder Stürmen weder Baumteile verlieren noch umstürzen. Auf Nummer sicher geht, wer Baumpflege und -kontrolle von einer Fachfirma durchführen lässt und dies entsprechend dokumentiert. Der Baumkontrolleur überprüft den Baum unter anderem auf Standfestigkeit, Bruchstellen oder Schädlingsbefall und kann auch Auskunft darüber geben, in welchen Abständen eine Baumkontrolle empfehlenswert ist. Abhängig ist dies von der Baumart, der Entwicklungsphase je nach Alter des Baumes und von dessen Standort.
Versicherungsschutz für Baumeigentümer
Falls Baumteile auf ein Auto fallen oder ein Baum auf das Nachbargrundstück stürzt, können Ersatzansprüche des Geschädigten einen mehrstelligen Betrag erreichen. Deshalb ist eine Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ratsam. „Diese wehrt übrigens auch unberechtigte Ansprüche ab, wenn den Eigentümer keine Schadenersatzpflicht trifft“, ergänzt Manekeller.
Schäden am eigenen Hab und Gut, die durch einen sturmbedingt umgestürzten Baum entstehen, sind ein Fall für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Auch diese ist – nicht nur – Eigentümern von Bäumen zu empfehlen.