Kinder dürfen ein Jahreseinkommen von 8.004 Euro haben, ohne dabei Steuern zu zahlen. Auch Zinseinkünfte oder Dividenden fallen unter ein Einkommen und zusammen mit dem Sparerpauschalbetrag und der Sonderausgabenpauschale ergibt sich für jedes Kind ein steuerfreier Gesamtbetrag von insgesamt 8.841€ im Jahr!
Da stellt sich jedem Elternteil natürlich die Frage, ob ein Tagesgeldkonto mit beispielsweise 2 Prozent Zinsen für das Kind eine sinnvolle Aufbesserung des Taschengeldes darstellt oder nicht. Mehrere Institute bieten spezielle Kinder-Tagesgeldkonten an und wie herkömmliche Konten sind sie kostenfrei und jederzeit verfügbar.
Was zu beachten ist
Gesetzlich darf ein Tagesgeldkonto für Kinder nur auf Guthabenbasis geführt werden. Auch das Alter des Kindes spielt bei einer Kontoeröffnung eine Rolle. Einige Banken lassen ein Kinderkonto erst mit 16 Jahren andere schon mit 14 Jahren zu.
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Ein eigenes Tagesgeldkonto mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, lehrt den Jugendlichen einen selbstständigen Umgang mit Geld. Der Nachwuchs lernt, dass man über ein Konto nur dann verfügen kann, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist.