Bei Patientenverfügungen muss ein ausgewogenes Maß zwischen Bestimmtheit einerseits und Spiel-raum für unvorhergesehene Lebens- und Behandlungssituationen andererseits vorhanden sein. Das zeigte unlängst ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Daher ist es ratsam, bei der Abfassung einer Pati-entenverfügung entweder fachliche Unterstützung hinzuziehen oder eine die Erfordernisse erfüllende Vorlage zu verwenden.
Darauf weist das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) anlässlich der Veröffentlichung einer BGH-Entscheidung hin (Az.: XII ZB 604/15). In dem verhandelten Fall war es zum Streit über die Auf-rechterhaltung von lebensverlängernden Maßnahmen gegangen. Die Richter hatten festgestellt, dass die Bestimmtheit in der Patientenverfügung nicht überspannt werden dürfe. Allerdings müsse aus-reichend klar sein, was der oder die Betroffene in einer bestimmten Situation will und was nicht.
Umfragen zufolge besitzt ungefähr ein Viertel der Deutschen eine Patientenverfügung. Aber 40 bis 50 Prozent planen zumindest, eine solche Verfügung zu formulieren. „Das Urteil des BGH sollte Anlass geben, dieses Vorhaben umzusetzen oder eine schon vorhandene Patientenverfügung noch einmal kritisch zu lesen“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Bei dieser Gelegenheit sollten aber gleich noch einige weitere Dokumente für den Fall der Fälle vorbereitet werden, wie zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht.“
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat eine Broschüre mit umfangreichen Hinweisen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufgelegt, in der auch Muster für diese Vollmachten enthalten sind.