„Wir wollen Innovationen nicht abwürgen, aber gleichzeitig natürlich Gefahren abwehren“, sagte Bafin-Präsident Felix Hufeld in einem Interview mit dem Handelsblatt. „Wichtig ist uns beispielsweise, dass Maßnahmen gegen Geldwäsche ergriffen und Persönlichkeitsrechte von Anlegern gewahrt werden.“ Zudem solle es gewisse Mindeststandards für die Vertragsbedingungen bei virtuellen Börsengängen geben.
Virtuelle Instrumente wie Kryptowährungen oder Kryptotoken, die bei virtuellen Börsengänge (ICOs) anstelle von Aktien ausgegeben werden, sind bislang nicht explizit gesetzlich geregelt. Die Bafin übt auf den Markt über einen Kniff eine gewisse Kontrolle aus, indem sie solche Instrumente als Rechnung seinheiten einstuft. Der Status als Rechnungseinheit führt dazu, dass die Bafin den Handel mit solchen virtuellen Instrumenten kontrollieren kann. Explizite gesetzliche Regelungen wären Hufeld aber lieber: „Solche Überlegungen sind allein aus dem Grunde erforderlich, weil es gilt, die Finanzregulierung auch mit Blick auf neue technologische Erscheinungen wie etwa Krypto-Token zukunftsfest zu machen“, sagte er.
Bestärkt haben dürfte ihn dabei eine Niederlage der Bafin vor dem Berliner Kammergericht in einem Strafverfahren gegen den Betreiber einer Krypto-Börse: Die Richter befanden unter anderem, die Aufsichtsbehörde habe ihre Kompetenzen überschritten, weil sie bereits seit Jahren Kryptowährungen wie Bitcoin sowie Kryptotoken als Rechnungseinheiten eingestuft hatte. „Natürlich nehmen wir das Urteil mit Respekt zur Kenntnis“, sagte Hufeld. Aus Sicht des Bafin-Präsidenten steigt durch das Urteil auch der Druck, gesetzliche Regelungen für Kryptowährungen und virtuelle Börsengänge zu erlassen: „Das Urteil des Kammergerichts ist sicher ein weiterer Anlass, diesen Prozess voranzubringen“, sagte er auf eine entsprechende Frage.