Die US-Kanzlei Hausfeld war an dem Vergleich beteiligt. Christopher Rother, Hausfeld-Anwalt in Berlin, sieht in dem US-Vergleich ein wichtiges Signal auch für europäische Kläger. „VW ist auch seinen deutschen und europäischen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Rechtslage ist insoweit eindeutig. Es wird Aufgabe von Sachverständigen sein, die Höhe der verursachten Schäden zu ermitteln“, sagte Rother dem Handelsblatt.
Die Entschädigungszahlungen an deutsche und europäische Kunden müsse sich an dem US-Vergleich orientieren. Durchschnittlich hat das US-Gericht den amerikanischen Kunden 5000 US-Dollar zugesprochen – und eine Rückgabe oder eine Reparatur der Fahrzeuge verlangt. „Deutsche und! europäische Kunden dürfen hier – ganz unabhängig von der rechtlichen Grundlage – nicht anders behandelt werden als Kunden in den USA“, sagt Rother. In Europa sind mehr als acht Millionen Fahrzeuge betroffen, davon allein 2,5 Millionen in Deutschland. „Auf VW wird noch einiges zukommen“, prognostiziert Rother.